Die Kanzlei Caesars - Herrschaftsorganisation zwischen Republik und Prinzipat
Erschienen in:
Historia 36 (1987), S. 51-72.
Prof. Dr. Jürgen Malitz
Katholische Universität Eichstätt
Lehrstuhl für Alte Geschichte
E-Mail:
100270.3107@compuserve.com
I.
Als Caesar im Jahre 46 v.
Chr., nach dem Sieg über die Pompeianer in Africa, vor die Aufgabe
gestellt war, eine erste politische Ordnung nach dem Bürgerkrieg zu
finden, war er in der Lage, die enorme Arbeitslast, die sich damit für ihn
ergab, mit Hilfe einer Gruppe von Mitarbeitern ritterlichen Standes sowie mit
einem großen Stab von Freigelassenen und Sklaven zu bewältigen. Die
"Kanzlei" - um einen eigentlich aus dem Mittelalter stammenden Begriff auf
die Gesamtheit von Caesars Helfern zu übertragen - muß ein
wesentliches Merkmal von Caesars Regiment in den letzten Jahren seines Lebens
gewesen sein[1]. Der Stil
der Alleinherrschaft Caesars mit Hilfe von engen Vertrauten und zahlreichem
eigenem Personal, unter weitgehender Zurückdrängung der alten
politischen Elite des Senats, ist eine Vorform der späteren
prinzipatszeitlichen Regierungsweise. Hier läßt sich anschaulich
zeigen, wie Augustus, und dann seine Nachfolger, nicht nur dem Namen nach an
Caesar anknüpfen. Die Kanzlei des Dictators ist deshalb von mehr als nur
vorübergehender Bedeutung[2].
II.
Der Kreis von Beratern und
Helfern um Caesar steht zunächst in der Tradition der Republik. Die
Überlieferung für Ciceros Hausverwaltung läßt das Personal
erkennen, das Senatoren bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur
Verfügung stehen konnte[3]. Die Größe solcher Haushalte war
dabei nicht nur abhängig vom Vermögen des Einzelnen. Eine Begrenzung
des privaten Personals ergab sich schon dadurch, daß die wichtigen
politischen Fragen in den Zuständigkeitsbereich des Senats fielen. Auch
war der jährliche Wechsel in den Magistraturen kein Anreiz zum Aufbau
umfangreicher Büros von eigenen Fachleuten[4].
Der zum persönlichen
Dienst während der Amtszeit verwandte Stab mußte in dem Augenblick
eine neue Dimension erreichen, wenn sich ein Magistrat für besondere oder
längerfristige Aufgaben verantwortlich fühlen konnte[5]. Aufschlußreich
wäre eine genauere Kenntnis der Organisation von Pompeius' Haushalt. Er
war immer von Gehilfen und Ratgebern umgeben. Die Zahl seiner Helfer scheint
aber nicht so groß gewesen zu sein, daß sie die Kritik von
Zeitgenossen herausgefordert hätte. Niemals ist ihm, wie später
Caesar, der Vorwurf gemacht worden, er mache den Senatoren ihre angestammten
Aufgaben mit Hilfe von Freigelassenen und Sklaven streitig[6]. Von Pompeius' Freigelassenen ist besonders
Demetrios v. Gadara bekannt, der große Reichtümer erworben hat und
entsprechend aufgetreten ist[7]; Theophanes von Mytilene galt als einer von
Pompeius' wichtigsten Beratern in der Zeit vor Ausbruch des
Bürgerkrieges[8].
Für die innerrömischen Probleme halfen Pompeius einige ihm
nahestehende Senatoren, deren Hilfe er aufgrund seiner ungewöhnlichen
Laufbahn zunächst mehr als andere benötigte. Varro hat für ihn
ein Handbuch über die Geschäftsordnung des Senats geschrieben[9].
Die Vorgeschichte von Caesars
Kanzlei beginnt in Gallien, während der Feldzüge der fünziger
Jahre. Die Einrichtung von Caesars Mitarbeiterstab erklärt sich
zunächst durch seine Aufgaben als Staathalter. Er mußte mit seinen
Legaten in Verbindung bleiben, er hatte diplomatische Kontakte zu pflegen, und
er mußte dem Senat regelmäßig Bericht erstatten.
Hilfskräfte für solche Aufgaben hatte jeder römische Feldherr
der Zeit bei sich, doch war Caesars Kanzlei in Gallien von Anfang an deshalb
sehr aufwendig, weil er aus Gründen seiner Machtstellung auch von Gallien
aus besonders enge Fühlung mit der Hauptstadt halten mußte[10]. Caesars Briefverkehr
hat schon in den fünfziger Jahren einen ungewöhnlichen Umfang gehabt.
C. Oppius überlieferte in seinen Erinnerungen an Caesar die Nachricht,
daß er mehrere Sekretäre gleichzeitig mit seinen Diktaten
beschäftigte, und dies bei jeder möglichen Gelegenheit, sei es zu
Pferde oder während der Wagenfahrt[11]. Andere klagten über seine
Arbeitsintensität, die den freien Zugang zu ihm erschwerte[12].
Caesar hat die Mitglieder
seiner Kanzlei in Gallien nirgends erwähnt. Nur zufällig ist der Name
von Caesars "Kanzleichef" überliefert. Pompeius Trogus, der
Universalhistoriker der augusteischen Zeit, erinnerte im 43. Buch bei der
Schilderung der alten Beziehungen zwischen Gallien und Rom voller Stolz an die
Verdienste seiner Familie[13]:
"auch sein Vater habe unter Gaius Caesar Kriegsdienst geleistet, und die
Briefe[14], die
Gesandtschaften[15] und
das Amtssiegel[16] hätten unter
seiner Verwaltung gestanden."
Dieser Trogus aus dem Stamm
der Vocontier war der Sohn eines von Pompeius im Krieg gegen Sertorius mit dem
Bürgerrecht belohnten Offiziers und damit ritterlichen Standes[17]. Formal gesehen war
Trogus natürlich nicht "ab epistulis" im Sprachgebrauch späterer
Zeit, sondern nur der Privatsekretär eines Konsuls[18], doch ist schon dies eine auffällige
Regelung, die sich nicht allein dadurch erklären läßt, daß
Caesar für den Feldzug im Westen offenbar keinen Griechen gebrauchen
wollte. Das subalterne Personal des Sekretariats stammte sicher aus dem
Sklavenstand[19], und
deshalb fiel auch die Oberaufsicht über solche Tätigkeiten in der
Regel einem Sklaven oder Freigelassenen zu[20]. In der Republik gibt es kein Vorbild
für Caesars Beauftragung eines Ritters mit solchen Aufgaben; bei den
ersten Principes ist der Posten eines "ab epistulis" in der Regel nur von
Sklaven oder Freigelassenen versehen worden[21]. Erst seit Hadrian ist das Amt
ständig mit einem Ritter besetzt[22].
Sucht man ein Vorbild
für Caesars Entschluß, einen Mann ritterlichen Standes mit der
Leitung seiner Kanzei zu betrauen, so ist es wohl nur in den hellenistischen
Monarchien zu finden[23].
Der Größe der in Gallien zu leistenden Aufgabe und den Umfang der
Geschäfte entspricht sozusagen der soziale Rang des Kanzleichefs; seine
Spezialkenntnisse Galliens sind allerdings auch noch zu berücksichtigen[24]. Die Nachricht
über Pompeius Trogus ist ein interessantes Zeugnis für Caesars
Bereitschaft, andere als die überkommenen römischen Formen zur
wirkungsvollen Lösung von Aufgaben zu erproben.
Die Feldzüge in Gallien
stellten Caesar vor organisatorische Aufgaben besonderer Schwierigkeit, wenn
man sie mit Pompeius' Feldzügen im besser erschlossenen Osten vergleicht.
Nur ganz selten läßt sein Bericht in den Kommentarien etwas von den
logistischen Problemen ahnen, mit denen er damals fertig werden mußte[25], und nur gelegentlich
fällt der Name eines seiner Helfer[26]. Schon damals sind die wirklich wichtigen
Männer in seiner Umgebung nicht die Träger offizieller, vor allem
militärischer Ämter, die Militärtribunen, Quaestoren oder
Legaten, ondern Vertrauensleute aus dem Ritterstand, auf die allein er sich
verlassen wollte. Schon in Gallien sind die auch später bedeutendsten
Mitarbeiter bei ihm: Cornelius Balbus aus Gades, ein geborener Iberer[27], und C. Oppius, aus
einer alten ritterlichen Familie[28]. Diese Herren nehmen in Gallien eine
Position ein, die bei Pompeius Männer wie Demetrios oder Theophanes
hatten[29]; in Caesars
Umgebung ist bis zu den Iden des März kein Grieche von wirklichem
Einfluß festzustellen[30].
III.
Entstanden war Caesars
Kanzlei vor allem durch die Notwendigkeit, auch von Gallien aus nicht die
Verbindung mit der Hauptstadt zu verlieren; schon in den fünfziger Jahren
tritt Balbus als sein bevollmächtigter Interessenvertreter auf[31]. Die damals gesammelte
und erprobte Gruppe von Mitarbeitern erlaubte es Caesar dann nach dem Sieg im
Bürgerkrieg, seine Aufgaben in Rom, selbst wenn sie unerwartet gewesen
sein sollten, mit geradezu militärischer Effizienz zu lösen.
Durch Cicero sind die Namen
der wichtigsten Männer in Caesars unmittelbarer Umgebung bekannt; neben
Balbus und Oppius, die deutlich herausgehoben sind[32], gehören M. Curtius Postumus, A.
Hirtius, C. Matius und C. Vibius Pansa zu diesem Führungszirkel[33]. Nirgends ist
überliefert, daß Caesar irgendeinen Senator in seiner Umgebung gehabt
hat, mit dem er sich regelmäßg über politische Fragen beriet[34]; Augustus hat es
später bewußt anders gehalten[35].
Cicero wenigstens muß
den Eindruck gehabt haben, daß Caesar grundsätzlich alleine
entschied. Keiner der von Cicero Genannten scheint jemals die Bedeutung einer
grauen Eminenz hinter den Kulissen gewonnen zu haben[36]. Oppius und Balbus sind nach den
Briefzeugnissen Ciceros völlig loyal; ihre intime Kenntnis Caesars geht
daraus hervor, daß sie in Personalfragen oft selbständig entscheiden
und daß ihre Entscheidungen von Caesar immer gebilligt werden[37]. Es spricht für
das gemessene Auftreten dieser Männer, daß sie, bei aller Versuchung,
der sie ausgesetzt gewesen sein durften, keinesfalls den von hellenistischen
Fürstenhofen vertrauten Typus des "Schmeichlers"
repräsentieren[38].
Caesars bedeutendere Helfer hatten durchaus eine eigene politische Meinung. Es
gibt mindestens drei Beispiele dafür, daß die engste Umgebung Caesars
eine andere Meinung hatte als dieser selbst - wobei es um so wichtige Fragen
ging wie die Begnadigung alter Pompeianer[39], den Aufmarsch zum Partherkrieg[40], und die Entlassung der
Leibwache[41]. Die
maßgeblichen Ratgeber sind allem Anschein nach keine politischen
Scharfmacher gewesen.
Insbesondere Balbus und
Oppius nehmen eine Rolle vorweg, die später Maecenas bei Augustus
ausgefüllt hat: sie sind Stellvertreter des Herrschers, dabei selbst ohne
eigenen politischen Ehrgeiz, und sie halten es auch nicht für
erstrebenswert, Senatoren zu werden[42]. Allein durch das Vertrauen Caesars
erhalten sie ihre enorme Machtfülle, derer sie sich dann einigermaßen
diskret bedienen. Cicero gegenüber verweisen sie einmal auf ihren sozial
niedrigeren Status, verglichen mit dem eines Konsulars[43]. Diplomatische oder ironische
Bescheidenheit im Umgang mit Senatoren hat Balbus aber nicht daran gehindert,
große Reichtümer zu erwerben und durch aufwendige Bauten zur Schau zu
stellen[44]. Die
Empfindungen der Senatoren angesichts dieser Entwicklung sind nicht schwer zu
erraten.
Tacitus nennt in seinem
Exkurs über die gewachsene Bedeutung der ritterlichen Prokuratoren und der
Freigelassenen an Claudius' Hof[45] ausdrücklich Oppius und Balbus als
die frühesten Beispiele für die späteren Formen delegierter
Verantwortung. Er vergißt aber nicht darauf hinzuweisen, daß die
beiden ihre Machtfülle nur in Caesars Abwesenheit vom Rom genossen
hätten - für den Historiker ein wichtiger Unterschied zum Regime des
Claudius[46].
Über Caesars Helfer
unterhalb der engsten Führungsgruppe läßt sich nicht so viel
Konkretes sagen. Fachleute in seiner Umgebung sind etwa Juristen wie Ofilius[47], der
Kalendertheoretiker Sosigenes[48], und die Architekten für Caesars
Bauprojekte[49]. Cicero
bemerkt gelegentlich, daß Caesar Wert legte auf "ingenia
excellentia"[50]. Zu den
Spezialisten der Kanzlei gehörten natürlich auch viele
Freigelassene[51]. Im
Zusammenhang der Handlungen, die Caesar nach Ansicht zeitgenössischer
Gegner als Tyrannen erscheinen ließen, erwähnt Sueton auch die
Einsetzung des Sohnes eines Freigelassenen zum Befehlshaber der römischen
Truppen in Ägypten[52]. Nach den Iden des März hören
wir von Freigelassenen, die sich zur Rache an den Mördern verschworen
haben; später gehen sie in die Klientel Oktavians über[53]. In Ciceros Kritik an
Caesars Herrschaft erfahren wir nichts Nachteiliges über diese
Männer; Caesar war bekannt für seine strenge Aufsicht[54]. Mindestens die
fachliche Kompetenz zweier namentlich bekannter Freigelassener geht aus ihrer
späteren Karriere hervor: der Kelte Licinus wurde einer von Augustus'
wichtigsten Helfern in Gallien[55], und ein gewisser Demetrios hat für
Antonius Zypern verwaltet[56].
Neben den Freigelassenen sind
die Sklaven nicht zu vergessen. Sueton bezeugt den Kauf von Fachkräften zu
Höchstpreisen[57].
Dazu werden auch die Sklaven gehört haben, mit deren Hilfe Caesar das
Aerarium und die Münzprägung kontrollierte, zum Schrecken der
Senatoren[58].
Die wichtigsten Männer
um Caesar gingen offenbar recht seriös mit der vom Dictator verliehenen
Macht um; zur Realität der Alleinherrschaft gehört allerdings auch
eine Gruppe von dunklen Ehrenmännern am Rande der Kanzlei. Cicero, der
sich der Brüchigkeit des damaligen Briefgeheimnisses wohl bewußt
war[59], hat diese Herren
immer nur sehr allgemein erwähnt[60]. Sie hatten es offenbar darauf abgesehen,
Caesars Entscheidungen zu beeinflussen, um daraus materiellen Gewinn zu
schlagen. Caesar galt als unabhängig in seinen Entscheidungen, doch war es
wohl nicht ganz ausgeschlossen, die Ausführung einmal getroffener
Entscheidungen zu verzögern, wie etwa im Falle von Begnadigungen[61]. Caesar war
persönlich ein sehr umgänglicher Mann und legte auch Wert darauf, als
solcher zu gelten; der Druck, den er mit Hilfe seiner großen und kleinen
Helfer ausübte, darf dabei aber nicht vergessen werden[62]. Das Mißvergnügen der
"familiares" konnte beunruhigend sein: Cicero meint, sich vor dem Musiker
Tigellius in acht nehmen zu müssen[63].
IV.
Die Aura von
schöpferischer Amtstätigkeit um Caesar führt leicht zu dem
Schluß, daß er, gestützt auf seine Kanzlei, in den letzten
Jahren seines Lebens mit nichts anderem als geradezu der Erschaffung der
Zukunft beschäftigt gewesen sei. Diese Perspektive findet sich schon in
der späteren antiken Überlieferung, etwa bei Sueton und Plutarch[64]; Goethe hat sich
vielleicht durch die Lektüre Plutarchs dazu anregen lassen. Faust am Ende
seines Lebens mit solchen caesarischen Zügen auszustatten[65]. Große Pläne
für die Zukunft haben aber keineswegs die Masse der Kanzlei-Papiere
ausgemacht. Nach den Iden des März legte Antonius Wert auf die
Inbesitznahme der Papiere - wegen der Personalentscheidungen, aus denen man
Geld machen konnte[66].
Caesar mußte sich die meiste Zeit mit ganz prosaischen Aufgaben befassen;
ein großer Teil seiner Regierungstätigkeit läßt sich
durchaus vergleichen mit den alltäglichen Pflichten eines Prinzeps[67]. Vielleicht ist Caesars
Arbeitslast sogar noch größer gewesen - nach dem Sieg im
Bürgerkrieg mußten ja alle bedeutenderen Entscheidungen vom Sieger
selbst übernommen werden. Sollte die Arbeit wirklich in Caesars Sinne
erledigt werden, so konnte sie zunächst nur von ihm selbst und von seinen
Vertrauensleuten getan werden[68].
Ein prägnantes Beispiel
für Caesars alltägliche Pflichten ist die selbständige
Rechtsprechung seit 46. Sueton betrachtet dies als Kennzeichen der
Prinzipatsherrschaft und scheint nicht besonders überrascht[69]; für Caesars
Zeitgenossen war diese Form der Rechtsprechung aber sehr ungewöhnlich.
Formal gesehen waren wohl auch damals die Praetoren und die Geschworenengremien
zuständig. Caesar muß diese Aufgabe ganz einfach an sich gezogen
haben, unterstützt möglicherweise durch die Bereitschaft vieler
Bürger, sich gleich an ihn zu wenden, den mächtigsten Mann in der
"res publica"[70].
Er hat sich dabei nicht nur
mit den politisch brisanten Streitfällen befaßt; ein Zeugnis zeigt
ihn als Richter in einem offenbar ganz zweitrangigen Grundstücksstreit[71]. Für diese Art der
persönlichen Rechtsprechung in Rom gibt es in der erhaltenen
Überlieferung keine Parallelen aus früherer Zeit[72].
Zu den Aufgaben des Siegers
im Bürgerkrieg gehörte auch die Entgegennahme von
Begnadigungsversuchen verbannter oder geflohener Pompeianer. Wohl jeden
verfügbaren Morgen mußte er sich bei der "salutatio" die Gesuche
der Familien und ihrer Freunde anhören[73]. Noch unmittelbar vor seinem Tod wird
Caesar mit einer solchen Bitte im Senat konfrontiert[74]. Zeitraubend müssen auch die vielen
Bürgerrechtsverleihungen gewesen sein, die an verdiente Gefolgsleute oder
für die Klienten einflußreicher Freunde verfügt wurden[75]. Dauernd
beschäftigt war er mit der Organisation der Landanweisungen für seine
Veteranen. Sämtliche die Landanweisungen betreffenden Arbeiten sind in der
Kanzlei koordiniert worden[76]. In Ciceros Briefwechsel werden die
Bittgänge zu Caesar erwähnt, durch die er Freunde vor Konfiskationen
zugunsten der Veteranen zu bewahren hoffte[77]. Bei oppositionellen Landbesitzern sind
die Reisen von Caesars Landvermessern seit 46 eine stete Quelle der Furcht
gewesen[78].
Die Tätigkeit des
Kabinetts erhellt auch aus Ciceros Erwähnung von fingierten
Senatsbeschlüssen gegen Ende des Jahres 46. Zur Beschleunigung von
Regelungen, die Armenien und Syrien betrafen, das Aufmarschgebiet des
Partherfeldzuges, werden Beschlüsse vorgefertigt und mit klangvollen Namen
versehen, um den Formulierungs- und Entscheidungsprozeß zu verkürzen.
So wird der Name Ciceros eingefügt, der aber erst viel später von
seiner Mitwirkung erfahren hat. Es gab Senatssitzungen an den Tagen, auf die
die Beschlüsse datiert waren, doch stand das Thema gar nicht auf der
Tagesordnung[79].
Der Schriftverkehr hat damals
einen solchen Umfang erreicht, daß es üblich wurde, sich Caesar auch
dann schriftlich zu nähern, wenn man sich in Rom aufhielt und nach alter
Gewohnheit persönlich hätte vorsprechen können[80]. Wer trotzdem zur
morgendlichen Audienz kommt, muß eben warten - selbst Cicero sind solche
Demütigungen ja nicht erspart geblieben[81]. Jeder weiß, daß die
eigentlichen Entscheidungen von Caesar selbst getroffen werden. Auch die
ausländischen Gesandten wollen nicht, wie früher üblich, vor den
Senat treten, sondern gleich zu Caesar, um ihre Wünsche vorzutragen[82].
Seit seiner Rückkehr aus
Africa ist Caesar pausenlos damit beschäftigt, Petitionen aller Art zu
beantworten. Wo immer er öffentich auftritt, muß er damit rechnen,
daß unzählige Bittsteller ihm ihre Schriftstücke zustecken und
auch erwarten, daß er sich Zeit für ihre Fragen nimmt[83]. Die Sklaven, denen
Caesar diese "libelli" weiterreicht, sind sozusagen Vorgänger der
späteren "a libellis"[84]. Noch am Vorabend der Iden des März,
auf einem Bankett bei Lepidus, nimmt Caesar nur gelegentlich am Gespräch
teil, während er seine Unterschriften gibt oder kurzgefaßte Antworten
notiert[85].
Caesars Zurschaustellung
staatsmännischer Pflichterfüllung ist nicht ohne Widerspruch
aufgenommen worden. In Rom fiel er unliebsam damit auf, daß er
während der Spiele im Zirkus mit Unterschriften beschäftigt war.
Seine angestrengte Arbeit ist nicht bestaunt, sondern als Arroganz ausgelegt
worden. Augustus hat später an solchen Festen mit demonstrativen
Aufmerksamkeit teilgenommen[86].
Die faktische
Alleinverantwortlichkeit Caesars für alle Fragen von Bedeutung führte
zu einer erschwerten Zugänglichkeit[87]. Wenn man nicht den Umweg über seine
Vertrauten nehmen wollte, gab es damals zwei Möglichkeiten, sich Caesar zu
nähern: auf Einladungen, wo man bei passender Gelegenheit seine
Wünsche vortragen konnte[88], oder bei der morgendlichen
"salutatio"[89].
Hier mußte man sich allerdings in Geduld fassen. Auch Cicero bekam das zu
spüren, der in seinen Briefen an Verbannte aus dem Jahre 46 über die
Schwierigkeiten klagt, an Caesar heranzukommen. Caesar hat damals so viele
Verpflichtungen, daß es ihm offenbar nicht mehr möglich gewesen ist,
die gesellschaftlichen Spielregeln selbst gegenüber einem Mann wie Cicero
einzuhalten. Über eine Audienz im September des Jahres 46 schreibt Cicero
an Ligarius[90]:
Als ich nämlich
Caesar, auf Ersuchen Deiner Brüder, am 5. Tag vor den Kalenden des ersten
Schaltmonats in der Frühe meine Aufwartung machte, und nachdem ich alle
die Beschwerlichkeiten und Demütigungen geduldig ausgehalten habe, die man
sich gefallen lassen muß, um bei ihm Gehör zu finden ...[91].
Cicero mußte sich
offenbar durch ein Vorzimmer hindurchkämpfen und dankbar sein, daß
die "Kammerherren" ihm einen Termin gewährten[92].
Auffällig ist, daß
er überhaupt warten muß und nicht aufgrund seines gesellschaftlichen
Ranges sofort vorgelassen wird. Wie immer die Einzelheiten der für Caesars
Audienzen geltenden Regelungen gewesen sind[93] - Cicero wurde hier bedeutet, daß er
ein Klient war wie andere auch[94].
Es ist nicht ausgemacht,
daß Caesar den bereits im Jahre 46 beginnenden Hofton vollkommen unter
Kontrolle hatte. Bei aller Schärfe der Aufsicht über Freigelassene
und Sklaven seines Haushalts kamen Unregelmäßigkeiten vor; einige
seiner Gehilfen, darunter der Sekretär Faberius, haben hinter seinem
Rücken Bürgerrechtsverleihungen verkauft[95]. Die Einteilung bei den Audienzen
könnte von den zuständigen Funktionsträgern gelegentlich nach
eigenem Gutdünken vorgenommen worden sein. Eine Bestätigung für
die Vermutung, daß nicht jede höfische Übertreibung auf seine
persönliche Anweisung zurückgehen muß, ist eine
Äußerung Caesars, die Cicero nach den Iden des März zugetragen
worden ist. Sie bezieht sich auf einen Morgenbesuch Ciceros wohl zu Beginn des
Jahres 44[96]:
Als ich neulich auf Sestius'
Bitten bei ihm war und sitzend wartete, bis ich zu ihm gerufen würde, da
habe er gesagt: Wie könnte ich noch zweifeln, daß ich sehr
verhaßt bin, wenn ein Mann wie Marcus Cicero sitzen und warten muß
und mich nicht sprechen kann, wenn es ihm paßt[97]?
Cicero wartete hier wieder
einmal unangekündigt, und Caesars Diener hatten wiederum nicht daran
gedacht, ihn vorzulassen - was Caesar, dieser apologetischen Erzählung
zufolge, für selbstverständlich gehalten hätte[98].
Einen Eindruck von Caesars
durchaus monarchischem Regierungsstil am Ende seines Lebens vermittelt Ciceros
bekannter Bericht über Caesars Besuch auf einer seiner Villen am Ende des
Jahres 45. Caesar befand sich damals vermutlich auf einer Inspektionsreise zu
den in Kampanien angelegten Kolonien[99] und hatte sich für den 19. Dezember
bei Cicero angesagt. Cicero berichtet darüber an Atticus[100]:
Das war mir wirklich ein
schwieriger Gast, dessen mich aber doch nicht gereute. Es war sehr angenehm.
Aber als er am zweiten Saturnalientag abend zu Philippus[101] kam, füllte sich dessen Haus
dermaßen mit Soldaten, daß sich kaum noch ein Speisezimmer fand, wo
Caesar selbst speisen sollte; es waren nämlich zweitausend Mann. Da wurde
mir ziemlich bange, wie das am nächsten Tage werden sollte; aber Barba
Cassius[102] kam mir zu
Hilfe. Der stellte mir Wachen. Für die Soldaten wurde ein Lager auf freiem
Feld aufgeschlagen, die Villa wurde abgesperrt. Am dritten Saturnalientag blieb
er bis 1 Uhr bei Philippus und ließ niemanden vor; Finanzangelegenheiten,
glaube ich, mit Balbus.
Caesar reist durch Kampanien
wie später ein Prinzeps, mit einer militärischen Begleitung[103]. Er dokumentiert mit
diesen zweitausend Soldaten seine Macht überdeutlich, obwohl es keinerlei
Notwendigkeit gegeben haben dürfte, gerade in diesem Villengebiet so
aufzutreten. Damals war der Aufmarsch der Legionen zum Partherkrieg in vollem
Gang, und Caesar scheint froh gewesen zu sein, das soldatische Milieu des
kommenden Feldzugs schon im voraus um sich zu haben; von seinen Soldaten
umgeben hat er sich ja wohl immer am wohlsten gefühlt.
Cicero muß den Eindruck
gehabt haben, daß die zweitausend Mann der Eskorte nicht diszipliniert
genug seien: daher die Bitte an Cassius Barba um den Schutz seines Hauses. Ein
Besuch Caesars damals muß tatsächlich wie die Einquartierung des
Statthalters einer Provinz gewirkt haben[104].
Am Morgen des 19. Dezember
konferierte Caesar ausschließlich mit Balbus - niemand wurde zur Audienz
vorgelassen, obwohl gewiß eine Menge Leute die Anwesenheit Caesars in
Kampanien für ein persönliches Gesuch nutzen wollten; stattdessen hat
er eine Besprechung über Finanzfragen angesetzt[105]. Caesar besaß damals aufgrund
eines Senatsbeschlusses zu seinen Ehren die Aufsicht über die
Staatsgelder[106], die
er mit Hilfe seines eigenen Personals kontrollieren ließ[107]. Er hatte
beträchtliche Ausgaben zu überwachen, angefangen mit seinen
Triumphen, über die Bauprojekte und Landanweisungen, bis hin zur
finanziellen Vorbereitung des Partherfeldzuges. Ein Teil der öffentlichen
Einkünfte scheint sich sogar in seinem Haus befunden zu haben[108].
Erst am Nachmittag des 19.
Dezember ist Caesar dann zu Cicero gekommen. Cicero schreibt[109]:
Außerdem wurde sein
Gefolge in drei Speisezimmern sehr reichlich bewirtet. Den weniger vornehmen
Freigelassenen und den Sklaven fehlte es an nichts; die angeseheneren habe ich
ausgesprochen anständig bewirtet.
Das Gefolge nimmt drei
"triclinia" ein, also mindestens 27 Personen[110]. Dazu gehören die Offizeire der
Begleitung, wie jener Barba Cassius, aber auch die Freigelassenen. Cicero
unterscheidet nicht ohne Bosheit Vornehme und weniger Vornehme. Selbst die
Sklaven Caesars werden bewirtet; zum Teil werden das jene griechischen
Spezialisten gewesen sein, die für uns namenlos sind, die aber, unter der
Anleitung von Männern wie Oppius und Balbus, einen wesentlichen Teil der
Kanzlei ausgemacht haben[111]. Es bleibt Cicero nur erspart, auch
noch die vielen Soldaten zu beköstigen. Typisch für Caesars damaliges
Auftreten ist der Verzicht auf jedes politische Gesprächsthema, aus seiner
Sicht möglicherweise auch eine Konzession an den Gastgeber. "In der
Unterhaltung kein ernsthaftes Wort, viel Literatur", schreibt Cicero an
Atticus[112]. Cicero
ist damals für Caesar kein Gesprächspartner von Gewicht mehr.
Politische Fragen werden nur noch hinter verschlossenen Türen
erörtert, und nicht mehr mit Senatoren, sondern mit den Herren der
Kanzlei[113].
Das Instrument der Kanzlei,
die eingespielte Gruppe von absolut zuverlässigen Mitarbeitern, erlaubte
es Caesar auch, Rom aus der Ferne zu kontrollieren. Eine erste Probe auf diesen
Regierungsstil bot Caesars monatelange Abwesenehit seit dem Sieg von Munda im
März des Jahres 45 - erst im September ist er nach Rom
zurückgekehrt[114]. Ciceros Briefwechsel aus dieser Zeit
macht deutlich, wie ausgezeichnet Caesar damals in der Lage war, Rom mit der
Hilfe von Oppius und Balbus zu regieren. Für die Senatoren war dies eine
neue und zugleich demütigende Erfahrung[115].
Im Januar 45, als Caesar in
Spanien kämpft, richtet Cicero eine schriftliche Anfrage an Balbus wegen
einer Einzelheit der "lex municipalis". Die Arbeit an der Gesetzgebung
geht also weiter, während Caesar in Spanien Krieg führt, und wird
beaufsichtigt von seinen Gehilfen[116].
Caesars Regiment mit Hilfe
seiner Vertrauten, in Rom und außerhalb Roms, mag unter den gegebenen
Umständen den Vorteil der Effizienz gehabt haben, doch zahlte Caesar
dafür einen hohen Preis. Die Senatorenschicht, auf deren Mitarbeit er doch
nicht ganz verzichten konnte, mußte er sich dadurch mehr und mehr
entfremden. In der Sicht wenigstens der senatorischen Zeitgenossen hatte
Caesars Regierungsstil in den letzten Jahren seines Lebens monarchische und
damit abschreckende Züge[117].
V.
Ohne Zweifel hat Caesar in
den Jahren 46 bis 44 außergewöhnlich viele Verpflichtungen gehabt,
wie später ein seiner Aufgaben bewußter Prinzeps. Die Fülle der
Geschäfte erklärt sich aber nicht nur durch die zunehmende
Bedeutungslosigkeit des Senats[118]. Seine angestrengte Tätigkeit
erklärt sich auch durch den Wunsch, mit schnellen Entscheidungen und
geordneter Verwaltung seinem Sieg im Bürgerkrieg nachträglich eine
besondere Rechtfertigung zu verleihen.
Ein weiterer Grund für
Caesars Anspannung und die Entwicklung eines zunehmend monarchischen
Regierungsstils darf dabei nicht übersehen werden: die zeitliche
Befristung seines Aufenthalts in Rom durch die Planung des Partherfeldzuges.
Wohl spätestens seit dem Oktober 45 stand fest, daß er im März
des kommenden Jahres einen Feldzug gegen die Parther eröffnen wollte, den
letzten verbliebenen äußeren Gegner des Reiches[119]. Von militärischen Fragen einmal
abgesehen, hing die Durchführbarkeit des Projekts, wenigstens aus der
Sicht Caesars, von der Zuverlässigkeit des Regierungsapparats in Rom ab.
Er konnte davon ausgehen, daß die Kanzlei seine Interessen bestens
vertreten werde[120].
Caesar war sich über den
Widerstand der alten Senatsaristokratie vollkommen im klaren; ihn zu brechen,
mußte eines seiner wichtigsten Ziele sein, und hier hat der Partherfeldzug
wohl auch seine innenpolitische Bedeutung. Caesar brauchte Zeit, um einen Senat
nach seinem Willen zu formen. Er fand dafür ein einfaches Mittel, das von
der erhaltenen antiken Überlieferung in seiner Bedeutung gar nicht
kommentiert wird: er hat durch die Verdoppelung der jährlichen
Quaestorenzahl von zwanzig auf vierzig die Zahl der Senatoren im Laufe der Zeit
verdoppeln wollen. Es konnte nicht viele Jahre dauern, bis sich die
Zusammensetzung des Senats vollkommen verändert haben würde[121]. Der neue Senat
wäre ein willfähriges Werkzeug Caesars geworden, der keine Senatoren
republikanischen Stils suchte, sondern loyale Fachleute für die
Reichsverwaltung[122].
Ein System wie der später von Augustus verwirklichte - oder doch seinen
Gegnern zugestandene - Prinzipat ist Caesar offensichtlich niemals in den Sinn
gekommen. Unabhängig von der eigentlich zweitrangigen Frage, welchen Namen
Caesar seiner Stellung vielleicht später hat geben wollen, lassen sein
Umgang mit den republikanischen Institutionen und nicht zuletzt sein
Regierungsstil keinen Zweifel daran, daß er wohl niemals die Absicht
gehabt hat, wie manche Senatoren lange gehofft haben mögen, seine
Alleinherrschaft aufzugeben[123].
VI.
Wenn Zeitgenossen einmal
Caesars Gesetze und Pläne aus der Spätzeit erwähnen, die aus
spätere Sicht möglicherweise als Bruchstücke einer großen
politischen Konzeption interpretiert werden können, so finden wir nur
Ablehnung oder bestenfalls Ironie. Die politische Dimension von Caesars
Alleinherrschaft und der mögliche Sinn von Caesars Maßnahmen,
über die bloße Machtsicherung hinaus, waren kein Thema für
Cicero und seine Freunde[124].
Die ersten historischen
Darstellungen Caesars sind zur Zeit des Augustus entstanden, der nicht nur das
historiographische Bild seiner eigenen Zeit, sondern auch die Tradition
über Caesar geprägt hat[125]. Er legte Wert darauf, bei der
Ausgestaltung seiner Machtposition gerade nicht an Caesar anzuknüpfen. In
dieser Perspektive war die Alleinherrschaft Caesars nicht die Voraussetzung
für Augustus' spätere Position, sondern sie wurde bewußt
abgekoppelt und zur Phase der Bürgerkriege gerechnet. Dies ist die
Position des Livius[126].
Der Vergeßlichkeit der
Zeitgenossen und dem inspirierten Schweigen der augusteischen Zeit über
Caesars Bedeutung für die Zukunft steht eine spätere Tradition
gegenüber, die in manchem, was Caesar in den Jahren 46 bis 44
durchzusetzen versucht hat, Hinweise sieht auf die künftige Epoche des
Prinzipats. Das Interesse an den vorausweisenden Zügen von Caesars
Spätzeit wächst, als sich der Prinzipat fest etabliert hat und man
sich erlauben kann, als Historiker der Prinzipatszeit auch über Augustus
hinauszufragen. Vielleicht beginnt diese Phase der Überlieferung mit
Claudius, der vor der Erhebung zum Prinzeps im Jahre 41 seine Muße mit
historischen Studien ausgefüllt hat, unter anderem mit einer
römischen Zeitgeschichte der damals unkonventionellen Art, die mit Caesars
Tod im Jahre 44 einsetzte und nicht mit Augustus' Sieg bei Actium[127].
Spätere Beobachter
hatten es natürlich leichter, die in die Zukunft weisenden Züge von
Caesars Herrschaftsstil zu beurteilen. Daß Caesars Alleinherrschaft in
Einzelheiten Ähnlichkeit hatte mit der späteren Prinzipatsherrschaft,
und daß der Dictator in manchen Bereichen die Entwicklung überhaupt
erst angeregt hat, wird als Problem und als Erkenntnis in der erhaltenen
Überlieferung deutlich faßbar erst bei Sueton. Seine Entscheidung,
die Reihe der Biographien mit Caesar beginnen zu lassen, ist alles andere als
selbstverständlich und bereits der Ausdruck eines historischen Urteils[128]. Plutarch hat Caesar
noch neben Alexander gestellt und nicht in seine Reihe der Kaiser-Biographien
aufgenommen[129]. Wenn
Sueton Caesars Rechtsprechung erwähnt, den Einsatz seiner Freigelassenen,
die Einsetzung des Rufio in Ägypten, so verweist er damit auf
Gemeinsamkeiten zwischen der caesarischen Alleinherrschaft und dem Regiment
seit Augustus[130].
In den wenigen Monaten der
Alleinherrschaft Caesars kündigen sich neue Formen an, die, für den
rückschauenden Betrachter, den Prinzipat ankündigen. Die damals
gefundenen Formen müssen nicht immer das Ergebnis langfristiger Planung
gewesen sein, sondern haben sich zum Teil gewiß auch durch reine
Sachzwänge ergeben. Caesar hatte schon zu Beginn des Bürgerkriegs
seine Alleinherrschaft als Konsequenz angedroht, sollte der Senat nicht in dem
von ihm gewünschten Sinn kooperieren wollen[131]. Diese Drohung hat er nach Thapsus
wahrgemacht, in äußerlich gelegentlich sehr liebenswürdiger
Form, aber doch in einer Art und Weise, die alte Republikaner nur erschrecken
konnte. Varro schrieb damals ein Stück, in dem er die neue Epoche mit dem
Vokabular stoischer Weltuntergangstheorie schilderte[132].
Daß Caesar so intensiv
regierte, mag für Cicero und seine Freunde lange Zeit erträglich
gewesen sein; mehr und mehr führte dieser neue Stil aber zur Ausschaltung
der alten Politiker. Die Fülle der Aufgaben, die ein einzelner erledigen
sollte - und wollte, erforderte neue Formen der Durchführung. Caesar,
nicht erst Augustus, hat damit begonnen, den Organen der alten Republik eine
Art Verwaltung in Gestalt seiner "familiares" vorzusetzen. Die caesarische
Form der Regierung mit Hilfe von "Kabinett" und "Kanzlei" ist eine
Frühform der späteren prinzipatszeitlichen Regierungsweise[133].
Man kann Caesar aber nicht
nur als Vorläufer der Principes betrachten, sondern muß ihn auch als
den letzten der großen Nobiles sehen, dem es zunächst und vor allem
darauf ankam, seine Macht durch Pflege der Klientel zu sichern. Historisch
bedeutsam ist dann allerdings, wie dieser durchaus übliche, freilich ins
Gigantische gesteigerte Stil umschlägt in etwas Neues, in dem man die
ersten Zeichen einer neuen Zeit entdecken kann. In diesem Sinne ist Caesars
Alleinherrschaft eine kurze Epoche eigener Prägung zwischen Republik und
Prinzipat[134].
Anmerkungen
- Der Begriff der Kanzlei wird in der Literatur über
Caesar gelegentlich gebraucht, ohne aber im einzelnen erläutert und
für eine Beurteilung von Caesars Regierungsstil benutzt zu werden; vgl.
etwa M. Gelzer, Caesar: Der Politiker und Staatsmann, Wiesbaden 6. Aufl. 1960,
122f. (die "Kanzlei" in Gallien). Zur Kanzlei im engeren Sinne des Wortes,
nämlich der Institution, wo die - königlichen, päpstlichen,
bischöflichen - Urkunden geschrieben und gesiegelt werden, vgl. neben den
einschlägigen Wörterbüchern die Beiträge in:
Landesherrliche Kanzleien im Spätmittelalter. Referate zum VI.
Internationalen Kongreß für Diplomatik (1983), München 1984.
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- Die bedeutenderen Gehilfen Caesars (Anm. 33) werden von
M. Gelzer (wie Anm. 1), 253, auch als "Kabinettsminister" bezeichnet. Vgl.
ders., Vom römischen Staat, Leipzig 1943, Bd. I, 140
("Kabinettsregierung").
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- Vgl. die Prosopographie bei S. Treggiari, Roman Freedmen
during
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the Late Republic, Oxford 1969, 252-264.
- Vgl. Th. Mommsen, Römisches Staatsrecht, Leipzig
188/88, Bd. I, 347f. Die Aufgaben, die Caesar z.B. seinen "peculiares
servi" zuwies (s. unten Anm. 58), waren vorher von den Quaestoren und ihren
"scribae" versehen worden.
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- Anzeichen für eine solche Entwicklung gibt es
vielleicht schon bei Gaius Gracchus, dem Plutarch in seiner Biographie ein
durchaus mit den vielen Helfern Caesars vergleichbares Gefolge von Fachleuten
aller Art zuschreibt (C. Gr. 6,4). Chr. Meier, Caesar, Berlin 1982, 529,
zitiert die Stelle in diesem Sinne. Die Vorwegnahme des caesarischen Stils ist
aber so bemerkenswert, daß Plutarchs Darstellung vielleicht
anachronistisch ist. Ehrgeizige Aedilen und Volkstribute engagierten
gelegentlich eigene Löschmannschaften (Dig. 1,15,1); vgl. Th. Mommsen (wie
Anm. 4), Bd. I, 328 Anm. 3
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- S. unten Anm. 58 über Caesars Einsatz von
"peculiares servi" in der Finanzverwaltung und Anm. 52 zum Kommando des
Rufio in Ägypten.
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- Vgl. Plut. Cat. min. 13,1-5; Pomp. 40,1-9. Er muß
einer der Fachleute des Pompeius für die Ostpolitik gewesen sein. Vgl.
auch S. Treggiari (wie Anm. 3), 184f. Demetrios wiederum soll eine
einflußreiche Freigelassene namens Auge besessen haben (Plin. Nat. Hist.
35,200).
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- Berater; vgl. Cic. Att. 5,11,3; Caes. Bel. Civ. 3,18,3
(Anm. 9); Th. Mommsen, Römische Geschichte, Bd. III, Berlin 9. Aufl. 1904
551. Zur Person des Theophanes, der auch Pompeius' Feldzüge im Osten
geschildert hat (FGrHist 188), s. L. Robert, CRAI 1969, 42-64.
[Zurück zum Text]
- Varros Handbuch: Gell. Noct. Att. 14,7,1-13; vgl. H.
Dahlmann, RE Suppl. 6 (1935), 1249f. Caesar nennt Bell. Civ. 3,18,2 neben
Theophanes noch L. Scribonius Libo cos. 34 (RENr. 20) und L. Lucceius (RE Nr.
6) als Berater, "quibuscum communicare de maximis rebus Pompeius
consueverat". Diese Bemerkung muß nicht als Kompliment gedacht sein -
Lucceius und Theophanes waren bekannt für ihre hochgemuten Reden vor der
Niederlage (vgl. Cic. Att. 9,11,3 vom März 49). Caesar selbst hat offenbar
den Anschein erweckt, immer ganz alleine zu entscheiden (Anm. 36).
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- Vgl. dazu U. Maier, Caesars Feldzüge in Gallien
(58-51 v.Chr.) in ihrem Zusammenhang mit der stadtrömischen Politik, Bonn
1978, 82-84.
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- Plut. Caes. 17,7. Ohne Nennung der Quelle
überliefert dies Plin. Nat. Hist. 7,91, zum Thema "animi vigor". Auch
Hirtius hat Caesars Leichtigkeit und Schnelligkeit beim Schreiben gerühmt
(Bell. Gall. 8, praef. 6). Für ganz wichtige Briefe wird sich Caesar wohl
die Zeit genommen haben, selbst zu schreiben, etwa für seinen
Kondolenzbrief an Cicero im Jahre 45 (vgl. Cic. Att. 13,20,1); vgl. auch
Ciceros Entschuldigung für einen Brief von der Hand seines Sekretärs
(QF 3,1,19). Sueton kannte noch "epistulae ad familiares domesticis de rebus"
in Geheimschrift (Div. Jul. 56,6; vgl. Gell. Noct. Att. 17,9,1-5).
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- Cic. Fam. 7,10,1 an Trebatius (Dezember 54): "...
ad quem ceteri non propter superbiam eius sed propter occupationem aspirare non
possunt."
[Zurück zum Text]
- Just. 43,5,12: "... patrem quoque sub C. Caesare
militasse epistularumque et legationum, simul anuli curam habuisse." Vielleicht
ist er identisch mit dem "interpres" Cn. Pompeius (Bell. Gall. 5,36,1)
[Zurück zum Text]
- "Litterae publicae" werden Bell. Gall. 5,47,2
genannt. Die besondere Form von Caesars Berichten an den Seant erwähnt
Sueton Div. Jul. 56,6 (vgl. dazu Ed. Norden, Die germanische Urgeschichte in
Tacitus' Germania, Stuttgart 3. Aufl. 1923, 87f.).
[Zurück zum Text]
- Neben den zahlreichen von Caesar im Bell. Gall.
erwähnten "legationes" vgl. auch die illyrische Gesandtschaft, die
ihn im Jahre 56 in Aquileia aufsuchte (Sherk, RDGE 24).
[Zurück zum Text]
- Bemerkenswert für Trogus ist nicht allein jede
einzelne der Aufgaben, die Caesar ihm anvertraut hat, sondern die gleichzeitige
Übernahme aller drei, vom Historiker Trogus durch "simul" auch
betont. Die "anuli cura", im Lateinischen nur hier bezeugt, dürfte
orientiert sein an dem hellenistischen Hofamt des "epi tes sphragidos" (Philipp
bei Antiochus V.: 1. Makk. 6,15; Philopoimen bei Attalos II.: IGRR IV 1712;
Ptolemaios bei Herodes: Jos. Ant. Jud. 17,8,2); sie ist nicht zu verwechseln
mit der Erlaubnis, den Siegelring in Abwesenheit seines Inhabers zu
führen, wie etwa Maecenas und Agrippa das in Stellvertretung des Augustus
durften (Dio. 51,3,5-7). Ein Beispiel für Trogus' Aufsicht über
Caesars Siegel-Ring könnte der Brief sein, von dem Cicero meinte, er sei
möglicherweise gar nicht von Caesar selbst, sondern von Hirtius und Balbus
geschrieben worden: er muß durch Caesars Siegel beglaubigt gewesen sein
(Att. 11,16,1). Caesars Ring zeigte - wenigstens im Jahre 45 - die Göttin
Venus in Waffen (Dio 43,43,3). Zum Siegelwesen dieser Zeit vgl. H.U. Instinsky,
Die Siegel des Kaisers Augustus, Baden-Baden 1962, mit der Rezension von W.H.
Gross, GGA 215, 1963, 84-92.
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- Just. 43,5,11: "maiores suos a Vocontiis originem
ducere; avum suum Trogum Pompeium Sertoriano bello civitatem a Cn. Pompeio
percepisse." Zur Verleihung des Bürgerrechts an Trogus und an Balbus (Anm.
27) vgl. Th. Mommsen (wie Anm. 4), Bd. III, 135. Für einen römischen
Bürger der zweiten Generation ist Trogus bemerkenswert latinisiert; die
Nähe der Vocontier zur Kultur Massilias wird hier ein Faktor sein.
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- Vgl. Th. Mommsen (wie Anm. 4), Bd. II, 838 Anm. 1.
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- Zum Beispiel die Schreiber, denen Caesar so viel
diktierte (Anm. 11). Als Kriegsgefangener diente der später so
erfolgreiche Kelte Licinus (Anm. 55) in der Kanzlei und lernte die Grundlagen
des Rechnungswesens kennen (Schol. Juv. 1,109).
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- Bei Cicero versah Tiro diese Aufgabe; vgl. S. Treggiari
(wie Anm. 3), 261f.
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- Es war ungewöhnlich, wenn Augustus Horaz bat, das
"officium epistularum" zu übernehmen (Suet. vit.Hor., p. 45,7ff.
Reifferscheid). Otho (vgl. Plut. Otho 9,3 über Iulius Secundus RE Nr. 470)
und Vitellius (Tac. Hist. 1,58,1) fielen durch die Verwendung von Rittern als
Sekretären auf. Sex. Caesius Propertianus (CIL XI 5028 = ILS 1447) war "ab
epistulis" des Vitellius; vgl. H.G. Pflaum, Les Carrieres Procuratoriennes
Equestres, Bd. I, Paris 1960, Nr. 37. Titinius Capito (CIL VI 798 = ILS 1448)
war als Ritter "ab epistulis" Domitians; vgl. R. Syme, Tacitus, Oxford 1958,
92f. S. auch W. Seitz, Studien zur Prosopographie und zur Sozial- und
Rechtsgeschichte der großen kaiserlichen Zentralämter bis hin zu
Hadrian, Diss. jur. München 1970.
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- SHA Hadr. 22,8: "ab epistulis et a libellis primus
equites Romanos habuit"; vgl. O. Hirschfeld, Die kaiserlichen
Verwaltungsbeamten bis auf Diocletian, Berlin 2. Aufl. 1905, 320f.
[Zurück zum Text]
- Bei den Ptolemaiern gehört der
"Epistolographos" zu den hohen Würdenträgern am Hof (OGIS
139,15; 168,49; 194,24: syngenes); vgl. L. Mooren, The Aulic Titultature in
Ptolemaic Egypt, Brüssel 1975, 170f.; bei den Seleukiden (vgl. Pol.
31,3,16) und den Antigoniden (vgl. Pol. 4,87,8) ist er ein "philos". Vermutlich
hatten sie auch die Aufsicht über den königlichen Siegel-Ring (vgl.
Anm. 16). So umfassende Aufgaben wie Trogus bei Caesar (Anm. 13) versah Eumenes
von Kardia bei Alexander dem Großen. Vgl. auch M. Rostovtzeff, RE 6,1
(1907), 210f. s.v. ab epistulis.
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- M. Gelzer (wie Anm. 2), 122, sieht in Trogus "vor
allem Caesars Berater und Helfer in der keltischen Politik". Für andere
Kelten in Caesars Umgebung s. J. Harmand, RSA 2, 1972, 131-167. Wenn es richtig
sein sollte, daß Trogus' Posten (nach seinem Tod ?) von A. Hirtius
übernommen worden ist (vgl. M. Strack, Bonner Jahrbücher 118, 1909,
152f.; M. Gelzer (wie Anm. 1), 123) so würde dies die Bedeutung des Mannes
und seiner Aufgabe nur unterstreichen.
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- Vgl. A. Labisch, Frumentum Commeatusque. Die
Nahrungsmittelversorgung der Heere Caesars, (Diss. phil. Aachen), Meisenheim
1975.
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- Vgl. Bell. Gall. 7,3,1 über den Ritter C. Fufius
Cita, "qui rei frumentariae iussu Caesaris praeerat." Versorgungsaufgaben
hatte auch der von Caesar nicht genannte Ventidius Bassus (Gell. Noct. Att.
15,4,3).
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- Vgl. Fr. Münzer, RE Cornelius Nr. 69. Bei Caesar
war Balbus vielleicht schon seit der spanischen Quaestur des Jahres 68. Wie
Trogus stammt er ursprünglich aus dem Kreis um Pompeius, dem er das
Bürgerrecht zu verdanken hatte (Cic. Balb. 5f.). Theophanes v. Mytilene
(Anm. 8) hat ihn adoptiert (Cic. Balb. 57; Att. 7,7,6).
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- Vgl. Fr. Münzer, RE Oppius Nr. 9. Wenn seine
Kränklichkeit ein Indiz ist (vgl. die Anekdoten Plut. Caes. 17,11 und
Suet. Div. Jul. 72), könnte er älter als Balbus gewesen sein. Er ist
wohl spätestens seit Beginn der gallischen Feldzüge bei Caesar.
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- Demetrios: Anm. 7; Theophanes: Anm. 8.
[Zurück zum Text]
- Relativ nahe scheint ihm nur der Mythograph (FGrHist 21)
C. Iulius Theopompus gewesen zu sein (O. Hirschfeld, JHS 7, 1886, 286-290; M.
Rostovtzeff, JRS 7, 1917, 35f.) dem zuliebe Knidos nach Pharsalos die Freiheit
zurückerhielt (Plut. Caes. 38,1). Vgl. auch J. Bousqeut, BCH 88, 1964,
613f.
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- Vgl. etwa Caelius ap. Cic. Fam. 8,9,5 u. 8,11,2
über Balbus. Tacitus' Bemerkung über Balbus'und Oppius' Vollmachten
(Anm. 46) bezieht sich auch auf diese Zeit.
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- Ihre Sonderstellung geht aus Ciceros Briefwechsel
hervor, der die Stellvertretung in Caesars Abwesenheit erkennen läßt
(vgl. Anm. 46). Eine "Ressortverteilung" wird nicht deutlich, doch scheint
Balbus vor allem für die Finanzen verantwortlich gewesen zu sein (Anm.
105) und hatte auch die Gesetzgebung zu beaufsichtigen (Anm. 116).
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- Cic. Fam. 6,12,2 vom November 46 an Ampius Balbus; es
geht um Bemühungen für seine Begnadigung: "et enim omnis
Caesaris familiares satis opportune habeo implicatos consuetudine et
benevolentia sic ut, cum ab illo discesserint, me habeant proximum. Hoc Pansa,
Hirtius, Balbus, Oppius, Matius, Postumius plane ita faciunt ut me unice
diligant." Vor Caesars Sieg hat er noch kritischer gedacht: "iam quibus utatur
vel sociis vel ministris" (Att. 10,8,6 vom Mai 49 ?) Später ist er
zurückhaltend; nur Att. 12,49,2 (Mai 45) spottet er über Postumus
Curtius' Überlegungen, ob er für das Konsulat kandidieren solle oder
nicht. Auch nach den Iden des März ist von Cicero nicht viel Schlechtes
über die sechs zu hören, sieht man von Fam. 16,27,1 über Hirtius
und Pansa ab. Neben dem engeren Kreis gibt es noch die "intimorum multitudo"
(Fam. 6,19,2); vgl. Anm. 60 über die von Cicero weniger geschätzten
Herren in Caesars Umgebung.
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- Im Jahre 60 hatte Caesar noch um die Mitarbeit Ciceros
gebeten (Cic. Att. 2,3,3). Appian legt Brutus den Vorwurf in den Mund, Caesar
habe den Senat von den Entscheidungen ausgeschlossen (BC 2,138,574); nach Dio
43,27,1 allerdings legte Caesar dem Senat oder den "primores civitatis"
viele seiner Pläne vor.
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- Vgl. Suet. Aug. 35,3; Dio 53,21,4 J.A. Crook, Consilium
Principis, Cambridge 1995, 8-20. Die "arcana imperii" blieben
selbstverständlich auch bei Augustus einem engen Kreis vorbehalten, bei
dem keineswegs Senatoren den Ausschlag gaben; vgl. Tac. Anm. 1,6,3 über
Sallustius Crispus und Ann. 12,60,4 über den jüngeren Matius (RE Nr.
2) und Vedius Polio. Sueton, dem es um Augustus' gute Behandlung des Senats
geht, sagt nichts darüber. S. auch R. Syme, JRS 51, 1961, 29 = Roman
Papers, Bd. II, Oxford 1979, 528.
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- Cic. Fam. 4,9,2 an Marcellus (November 46): "Omnia
enim delata ad unum sunt; is utitur consilio ne suorum quidem sed suo." Den
Ratschlag, die Leibwache beizubehalten, hat Caesar nicht angenommen (Anm. 41).
Wenn er Pompeius' einflußreiche Berater während des
Bürgerkrieges nennt, so ist dies vielleicht nicht als Kompliment gedacht
gewesen (Anm. 9). Cicero schreibt in einem Brief an Marcellus, von Pompeius im
Falle seines Sieges ein ähnliches Verhalten erwartet zu haben (Fam.4,9,2).
Die Beratung des Herrschers durch gute Freunde gehört zu den Topoi der
antiken Fürstenspiegel; vgl. O. Murray, JRS 55, 1965, 176.
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- Cic. Fam. 6,8,1 an A. Caecina (Dezember 46): "...
quod omnibus rebus perspexeram, quae Balbus et Oppius absente Caesare egissent,
ea solere illi rata esse." Cicero kann mit den beiden über die Verteilung
von Posten für Caesars Spiele verhandeln (Fam. 6,19,2 vom August 45).
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- Nur Suet. Div. Jul. 78,1 wird Balbus unterstellt, Caesar
das Sitzenbleiben gegenüber dem Senat empfohlen zu haben.
"Schmeichler" wie der jüngere Balbus, der "gaditanische
Municipal-Caesar" (Th. Mommsen, wie Anm. 4, Bd. I, 637 Anm. 1) und Ciceros
Neffe Quintus (vgl. Att. 12,38,2) hatten in Caesars Umgebung nichts zu sagen.
[Zurück zum Text]
- Cicero freut sich über Oppius' und Balbus'
Entscheidung, seine Rede für Ligarius zu Caesar nach Spanien zu schicken
(Att. 13,19,2).
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- Vgl. Cic. Att. 13,27,1; J. Malitz, Historia 33, 1984,
31f.
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- Vell. Pat. 2,57,1 (Pansa und Hirtius als Ratgeber).
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- Vgl. Th. Mommsen (wie Anm. 4), Bd. II, 1114. Oppius
(vgl. Anm. 28) und Balbus (vgl. Cic. Att. 1347a,2) waren auch nicht mehr jung
und gesund genug, um Caesar auf seine Feldzüge nach Africa und Spanien
begleiten zu können.
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- "Homines humiles, ut nos sumus" (vgl. Cic. Att.
9,71a,1 vom März 49).
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- Cic. Att. 12,2,2 (April 46): "at Balbus aedificat."
Cicero verleiht ihm gelegentlich "königliche" Attribute (Fam. 9,19,1; Att.
12,12,1). Auch manche Freigelassene Caesars müssen reich geworden sein
(Anm. 53). Der "scriba" Faberius hatte ein luxuriöses Haus auf dem Palatin
(Anm. 95).
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- ac. Ann. 12,60,1-4; vgl. dazu D. Stockton, Historia
10,1961, 116-120.
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- ac. Ann. 12,60,4: "C. Oppius et Cornelius Balbus
primi Caesaris opibus potuere condiciones pacis et arbitria belli tractare."
Danach nennt Tacitus die Nachfolger im Umkreis des Augustus: den jüngeren
Matius und Vedius Pollio (Anm. 35). Vgl. auch Tac. Anm. 16,17,3 über die
"ambitio praepostera" von Senecas Bruder Mela, der es vorzug, Ritter zu
bleiben.
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- Pom. Dig. 1,2,2,44: "Ofilius in equestri ordine
perseveravit; is fuit Caesari familiarissimus et libros de iure civili et qui
omnem partem operis fundarent reliquit." Vgl. W. Kunkel, Herkunft und soziale
Stellung der römischen Juristen., Weimar 1952, 29f. Der Jurist Trebatius,
schon 54 in Gallien dabei (vgl. Anm. 12), befindet sich Anfang 45, als Caesar
vor der Senatsdelegation sitzenbleibt, in der unmittelbaren Nähe des
Dictators (Suet. Div. Jul, 78,2). Beispiele für die juristische Arbeit der
Kanzlei sind die Tabula Heraclea (ILS 6085) und die Lex Ursonensis (ILS 6087).
Auch für die geplante Kodifikation (Suet. Div. Jul.44) brauchte Caesar
juristische Gehilfen.
[Zurück zum Text]
- Plin. Nat. Hist. 18,211-212; A. Rehm, RE Sosigenes Nr.
6.
[Zurück zum Text]
- Vgl. Cic. Att. 13,35,1.
[Zurück zum Text]
- Cic. Fam. 6,6,8 an A. Caecina (Oktober 46):
"accedit quod mirifice ingeniis excellentibus, quale est tuum,
delectatur." Vgl. auch Fam. 6,5,3; 4,8,2.
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- Vgl. sein Gefolge im Dezember 45 (Anm. 109) und an den
Iden des März (App. Bell. Civ. 3,94,391).
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- Suet. Div. Jul. 76,3: "trium legionum, quas
Alexandreae relinquebat, curam et imperium Rufioni liberti sui filio exoleto
suo demandavit." Der Tenor der senatorischen Überlieferung geht aus der
Charakterisierung Rufios als "exoletus" hervor. Caesar nahm die Regelung des
Augustus für Ägypten vorweg, ein "arcanum imperii", das Sueton nicht
erwähnt (vgl. Tac. Ann. 2,59,3).
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- Cic. Att. 14,5,1; Oktavians Interesse an der
Übernahme der Freigelassenen erklärt sich durch ihren Reichtum (App.
Bell. Civ. 3,94,391). Aus dieser Erbschaft könnten Helenos (Dio 48,30,8),
Thyrsos (Dio. 51,8,6) und Epaphroditos (Dio 51,11,4) stammen.
[Zurück zum Text]
- Vgl. Suet. Div. Jul, 48,3 über die "domestica
disciplina". Bei seinen Beschwerden über die Audienzen bei Caesar beklagt
sich Cicero wenigstens nicht ausdrücklich über Freigelassene (Anm.
90). Plinius nennt bei seiner Aufzählung mächtiger Freigelassener der
späten Republik keinen Freigelassenen Caesars (vgl. Nat. Hist. 35,200).
[Zurück zum Text]
- Dio 54,21,2-8; Schol. Iuv. 1,109; vgl. Fr. Münzer,
RE Licinus Nr. 5.
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- Dio 48,40,5-6.
[Zurück zum Text]
- Vgl. Suet. Div. Jul. 47,3 über den Kauf von
"servitia rectiora politioraque." Div. Jul. 74,1 wird der Sklave Philemon
"a manu" erwähnt. Im Dezember 45 muß Cicero auch die Sklaven von
Caesars Gefolge bewirten (vgl. Anm. 109). "Tres servoli" tragen Caesars
Leichnam an den Iden des März aus der Kurie (Div. Jul. 82,3). Aurunculeius
Cotta (RE Nr. 6), ein Legat Caesars in Gallien, hat über die wenigen
Sklaven Caesars auf der Britannienexpedition geschrieben (Athen p. 273b) -
vielleicht im Kontrast zu Pompeius' Aufwand im Osten.
[Zurück zum Text]
- Suet. Div. Jul. 6,3: "praeterea monetae publicisque
vectigalibus peculiares servos praeposuit" - von Sueton als Beispiel für
tyrannisches Verhalten genannt. Th. Mommsen (wie Anm. 4), Bd. II, 1027 Anm. 2,
schließt daraus, daß Augustus diesen Fehler vermieden hat. Für
die private Buchführung verwandte aber auch er sowohl Sklaven als auch
Freigelassene (Suet. Aug. 101,4).
[Zurück zum Text]
- Vgl. W. Kroll, Die Kultur der ciceronischen Zeit,
Leipzig 1933, Bd. I, 84f.; Cic. Fam. 13,68,2 an Servilius Isauricus: "Ego
ad te de re p. summa quid sentiam non saepe scribam propter periculum eius modi
litterarum."
[Zurück zum Text]
- Cic. Fam. 12,18,2 an Cornificius (Herbst 46):
"Bellorum enim civilium ii semper exitus sunt, ut non ea solum fiant quae
velit victor, sed etiam ut iis mos gerendus sit quibus adiutoribus sit parta
victoria." Vgl. Fam. 13,36,1: "sordidi homines". Eine konkrete Vorstellung
vermitteln allein Faberius (Anm. 95) und Tigellius (Anm. 63).
[Zurück zum Text]
- Cic. Fam. 6,12,3 an Ampius Balbus (November 46)
über die Ausstellung eines Ausweises für seine Rückkehr:
"diploma statim non est datum, quod mirifica est improbitas in quibusdam,
qui tulissent acerbius veniam tibi dari."
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- Wenn Caesar sich alle witzigen Bemerkungen Ciceros
vorlegen ließ, wurden sicher auch Äußerungen anderer Art
gesammelt und kontrolliert: "haec ad illum cum reliquis actis perferuntur"
(Fam. 9,16,4). Die Atmosphäre der Furcht, die Cicero Att. 13,10,1
allgemein erwähnt, darf nicht unterschätzt werden. Fadius Gallus
scheint einen Brief Ciceros, den er für kompromittierend hielt, vernichtet
zu haben (Fam. 7,25,1). S. auch Anm. 78 über die Landvermesser Caesars.
[Zurück zum Text]
- Vgl. Fr. Münzer, RE M. Tigellius Hermogenes,
Ciceros Furcht: s. etwa Att. 13,50,3; 51,2.
[Zurück zum Text]
- Vgl. Suet. Div. Jul, 44 über die letzten
Pläne: "plura ac maiora in dies destinabat"; Plut. Caes. 58,4-10.
[Zurück zum Text]
- Vgl. O. Seel, Caesar-Studien, Stuttgart 1967, 92ff.;
z.B. Faust II, V. 1017ff. (Hamburger Ausgabe, Bd. III, 307f.)
[Zurück zum Text]
- Vgl. Plut. Ant. 15,2-3. Er benutzt die Hilfe des
Faberius (Anm. 95) bei der Fälschung von angeblichen Bestimmungen Caesars.
Vgl. Cic. Phil. 1,16-17: "commentariola, chirographa, libelli"; Fam.
12,1,2: "chirographa" (Caesar schrieb also auch selbst); App Bell. Civ.
2,125,525.
[Zurück zum Text]
- Vgl. dazu F. Millar, Emperors at Work, JRS 57, 1967,
9-19; ders., The Emperor in the Roman World, London 1977, 203ff.; s. auch J.
Bleicken, Zum Regierungsstil des römischen Kaisers, Wiesbaden 1982, 19.
Exemplarische Stellen für den Tageslauf eines Prinzeps sind Suet. Vesp. 21
und Dio 76,17,1-3 über Severus.
[Zurück zum Text]
- Cic. Fam. 6,13,3 an Ligarius (September 46): "Sed,
si tardius fit quam volumus, magnis occupationibus eius, a quo omnia petuntur,
aditus ad eum difficiliores fuerunt." Caesar hat beim Auftreten in der
Öffentlichkeit oft Schriftstücke in der Hand; vgl. Plut. Cic. 39,6
(grammateia); Caes. 49,4 (biblidia).
[Zurück zum Text]
- Suet. Div. ul, 43,1: "ius laboriosissime ac
serverissime dixit"; vgl. Aug. 33,1; Claud. 14; Nero 15,1; Dom. 8,1. Caesars
"iustitita" wurde als Herrschertugend propagiert; vgl. St. Weinstock, Oxford
1971, 246.
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- Vgl. F. Millar, The Emperor in the Roman World, 518f.
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- Sen. de ben. 6,2,11; vgl. F. Millar, JRS 63, 1973,60.
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- Kritiker mußten sich an die "cognitio" eines
Provinzstatthalters erinnert fühlen; vgl. Bell. Alex. 71,1 über
Caesars Rechtsprechung im Osten nach der Eroberung Ägyptens. S. auch F.
Millar (wie Anm. 70), 517f.
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- Vgl. Ciceros Bitten für Ligarius (Anm. 90).
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- Sueton berichtet zwar, Caesar habe Anfang 44 auch den
letzten Verbannten die Heimkehr erlaubt (Div. Jul. 75,3), doch gab es immer
noch unerledigte Fälle: mit dem Gesuch des L. Tillius Cimber (RE Nr. 5) um
die Begnadigung seines Bruders beginnt das Attentat auf Caesar (Div. Jul,
82,1). Nigidius Figulus starb 45 im Exil (Hier. Chron. a. Abr. 1972, p. 156
Helm). Sex. Cloelius, der allerdings schon im Jahre 52 verbannt worden war, ist
erst von Antonius begnadigt worden (vgl. Cic. Att. 14,14,2).
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- Vgl. Ciceros Bemühungen für den Peripatetiker
Kratippos (Plut. Cic. 24,7) und für Demetrius Megas (Fam. 13,36,1). Die
Bereicherungsmöglichkeiten für "sordidi homines", darunter wohl
auch Faberius (Anm. 95), zeigen, daß Caesar nicht mit jedem einzelnen
Gesuch befaßt gewesen sein kann. Über die Verleihung des
Bürgerrechts ist sicher, wie später auch, in "commentarii" Buch
geführt worden; vgl. "ex commentario civitate romana donatorum" in der
Tabula Banasitana (JRS 63,1973,86); F. Millar (wie Anm.70), 261f.
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- Caesar setzte seine eigenen Legaten dafür ein; vgl.
Ciceros Briefe an Q. Valerius Orca (Fam. 13,4-6) und an Cluvius (Fam. 13,7).
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- Att. 12,6a,2; 16,116a,4 (Atticus' Besitz in Buthrotum);
Fam. 13,7,6 (das Munizipium Atella).
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- Cic. Fam. 9,17,2 an Papirius Paetus (September 46 ?):
"Veientem quidem agrum et Capenatem metiuntur; hoc non longe abest a
Tusculano; nihil tamen timeo." Über die Richtlinien für die
Landvermesser war Papirius also nicht informiert. Cicero klagt über
"bonorum direptio" (Fam. 4,13,2). Suetons Nachricht über Caesars
Vermeidung von Enteignungen dürfte in dieser Form nicht richtig sein (Div.
Jul. 38,2).
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- Cic. Fam. 9,15,4. So etwas ist wohl auch früher
vorgekommen - im Jahre 54 versprechen die Konsuln einen gefälschten
Senatsbeschluß (Cic. Att. 4,17,2). Im Jahre 44 beschwert sich Cicero
über solche Fälschungen aus der Werkstatt des Antonius (Cic. Phil.
5,12; 12,12; Fam. 12,29,2). Vgl. E. Gabba, SCO 10, 1961,89-96.
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- Vgl. Plut. Caes. 17,8 (aus Oppius' Caesar-Biographie ?);
Tac. Ann. 4,39,1 (über Seians "codicilli" an Tiberius): "moris quippe
tum erat quamquam praesentem scripto adire." Manche Zeitgenossen werden belesen
genug gewesen sein um zu wissen, daß dies zum Hofzeremoniell des
Perserkönigs gehörte (vgl. Hdt. 1,100,1). A. Alföldi, Die
monarchische Repräsentation im römischen Kaiserreiche (1934/35),
Darmstadt 1970 27 Anm. 3 weist hin auf Plaut. mil. glor. 1224f.: "per epistulam
(...) quasi regem adiri eum aiunt."
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- S. unten Anm. 90 u 96.
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- Vgl. Macr. Sat. 2,3,12 über Andron von Laodikeia;
Memnon FGrHist 434 Frg. 1 (40) über Brithagoras von Herakleia, der Caesar
bis nach Spanien nachreist; IOSPE2 I 691 über C. Iulius Satyrus'
Gesandtschaft von der Krim zu Caesar - vgl. M. Rostovtzeff, JRS 7, 1917, 27;
Ariarathes von Kappadokien: Cic. Att. 13,2a (Mai 45). Augustus hat die von ihm
empfangenen ausländischen Gesandtschaften ausdrücklich erwähnt
(RG 31-32).
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- Dies gehört zur antiken Vorstellung von guten
Herrscher; vgl. Plut. Dem. 42,1-7 u. Caes. 65,2 (an den Iden des März, auf
dem Wege zum Senat). Caesar nimmt sich unmittelbar vor seinem Tod auch
demonstrativ Zeit für ein Gespräch mit Popillius Laenas (App. Bell.
Civ. 2,116,487). Zum Annehmen und Anhören von Petitionen s. auch F. Millar
(wie Anm. 70), 3f.
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- Vgl. Plut. Caes. 654,2; W. Riepl, Das Nachrichtenwesen
des Altertums, Leipzig 1913, 272.
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- Plut. Caes. 63,7; vgl. F. Millar (wei Anm. 770), 221,
über die "rescripta" des Prinzeps. Die Erledigung wichtiger
Unterschriften hat wohl nicht als Unhöflichkeit gegolten; auch Cicero
schreibt auf fremde Einladungen Briefe an Atticus (Att. 14,12,3; 21,4). Als
Beweis geistiger Spannkraft gilt Hadrians Diktieren und die gleichzeitige
Teilnahme an der Konversation (SHA Hadr. 20,11).
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- Suet. Aug. 45,1 über Augustus' aufmerksame
Teilnahme an den Spielen: "... nihil praeterea agebat, seu vitandi rumoris
causa, quo patrem Caesarem vulgo reprehensum commemorabat, quod inter
spectandum epistulis libellisque legendis aut rescribendis vacaret, seu studio
spectandi ac voluptate ..."; Sueton kennt diese Nachricht also nur aus einer
Äußerung des Augustus. Auch Tiberius bemühte sich im Sinne des
Augustus um Aufmerksamkeit (Dio 57,11,5). Mark Aurel wiederum kopierte Caesar
(SHA Marcus 15,1): "fuit autem consuetudo Marco, ut in circensium spectaculo
legeret audiretque ac subscriberet; ex quo quidem saepe iocis popularibus
dicitur lacessitus." Vgl. A. Cameron, Circus Factions, Oxford 1976, 175f.; F.
Millar, JRS 57, 1967, 13f.
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- Der leichte "aditus" gehört zum guten Ton in
der römischen Gesellschaft. Cic. Planc. 66: "neminem a congressu meo neque
ianitor meus neque somnus absterruit"; vgl. auch Att. 12,40. Augustus ist
selbstverständlich "euprosodos" (Dio 56,43,1; 57,11,1), ebenso Vespasian
(Dio 66,10,4). Antonius soll sich nicht an diese Regeln gehalten haben (Anm.
105).
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- Cicero nimmt einen "libellus" des Atticus mit (Att.
16,16a,49: "eram enim cenaturus apud eum illo die." Auch bei dieser Gelegenheit
ist es besser, etwas Schriftliches dabei zu haben (vgl. Anm. 80).
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- Cic. Fam. 6,13,3 (vgl. Anm. 68): "aditus ad eum
difficiliores fuerunt."
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- Cic. Fam. 6,14,2 an Ligarius: "Ego idem tamen cum
a.d.V K. intercalaris priores rogatu fratrum tuorum venissem mane ad Caesarem
atque omnem adeundi et conveniendi illius indignitatem et molestiam pertulissem
..."; Cicero ist allerdings daran gelegen, das Ausmaß seiner
Bemühungen zu betonen. Wenn es um Atticus ging, fielen ihm solche
Unbequemlichkeiten vielleicht nicht so auf (vgl. Att. 16,16a,4-5).
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- Er hätte eine Einladung bei Caesar vorgezogen (vgl.
Anm. 88), doch war die Angelegenheit eben eilig.
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- Sueton, der sich für die Geschichte der
Hofämter interessierte (Anm. 133), erwähnt Div. Jul. 4,1 Caesars
Begleitung durch zwei "cubicularii" in den siebziger Jahren. Zum Amt des
"a cubiculo" vgl. M. Rostovtzeff, RE 4,2 (1901), 1734-1737.
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- C. Gracchus und M. Livius Drusus hatten wegen des
Andrangs der vielen Besucher nach hellenistischem Vorbild eine Abstufung ihrer
Gäste nach verschiedenen "Klassen" vorgenommen; vgl. Sen. de ben.
6,34,4; clem. 1,10,1. Schlechte Behandlung durch einen Bediensteten ex officio
admissionis: Suet. Vesp. 14. Der jüngere Plinius rühmt den Stil der
Audienzen Traians (Paneg. 47,5-6). S. auch J. Schmidt, RE 1,1 (1893), 381f.
s.v. admissio.
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- Zur Demütigung des Klienten vgl. Sen. const. sap.
14,2; Mart. 9,7. Oktavian ist beleidigt, als Antonius ihn warten läßt
(App. Bell. Civ. 3,14,50).
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- Vgl. Cic. Fam. 13,36,1: "sordidi homines, qui
Caesaris beneficia vendebant." Faberius' Beteiligung an solchen Geschäften
geht aus seinem luxuriösen Haus dem Palatin (Vitr. 7,9,2) und aus seiner
späteren Zusammenarbeit mit Antonius (App. Bell. Civ. 3,5,16) hervor.
"Domestica disciplia" Caesars: Suet. Div. Jul. 48.
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- Cic. Att. 14,1,2: "... proxime, cum Sesti rogatu
apud eum fuissem exspectaremque sedens quod vocarer, dixisse eum: Ego dubitem
quin summo in odio sim, cum M. Cicero sedeat nec suo commodo me convenire
possit ?"
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- Cic. Att. 14,2,3 wird Caesars Bemerkung noch einmal
zitiert: "Ego nunc tam sim stultus ut hunc ipsum facilem hominem putem
mihi esse amicum, qui tam diu sedens meum commodum exspectet ?"
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- An den Iden des März ist er auf dem Wege zum Senat
für Bittsteller zugänglich und hat auch Zeit für ein
Gespräch mit einem Senator (Anm. 83). Ende 45 steht Caesar dem
"populus" in seinen Gärten zu Verfügung (Val. Max. 9,15,1).
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- Vgl. L. Keppie, Colonisation and Veteran Settlement in
Italy, 47-14 B.C., British School at Rome 1983, 50.
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- Cic. Att. 13,52,1: "O hospitem mihi tam gravem
ametameleton ! Fuit enim periucunde. Sed cum secundis Saturnalibus ad Philippum
vesperi venisset, villa ita completa a militibus est ut vix triclinium ubi
cenaturus ipse Caesar esset vacaret quippe hominum [2000]. Sane sum commotus
quid futurum esset postridie; ac mihi Barba Cassius subvenit, custodes dedit.
Castra in agro, villa defensa est. Ille tertiis Saturnalibus apud Philippum ad
H. VII, nec quemquam admisit; rationes, opinor, cum Balbo."
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- L. Marcius Philippus (RE Nr. 76), Caesars
angeheirateter Neffe durch die Ehe mit Atia, seiner Nichte, war zur Rolle des
Gastgebers ohnehin verpflichtet.
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- Cassius Barba, der hier so hilfreich ist, wird
später zu den "naufragia Caesaris amicorum" gezählt (Cic. Phil.
13,3); vgl. R. Syme, JRS 51, 1961, 24f. = Roamn Papers Bd. II, Oxford 1979,
520f.
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- Es handelt sich sozusagen um zwei
Prätorianerkohorten. Vgl. F. Millar (wie Anm. 70), 61f. über die
militärische Begleitung des Prinzeps. Später ist es eine Ehre, wenn
der Prinzeps ohne solche Begleitung zu Besuch kommt; vgl. Dio 57,11,7 über
Tiberius und Tac. Ann. 15,52,1 über Nero.
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- Vgl. Cic. Att. 13,52,2: "habes hospitium sive
epistathmeian odiosam mihi, dixi, non molestam." Caesar hat sich ja auch selbst
eingeladen. In späterer Zeit ist es ein Vorzug, wenn der Prinzeps sich zum
Besuch ansagt; vgl. A. Wallace-Hadrill, JRS 72, 1982, 40 mit Anm. 56.
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- Cic. Att. 13,52,1: "nec quemquam admisit." So
beschäftigt soll er schon in Gallien gewesen sein (Anm. 12). Zur guten
Sitte der Zugänglichkeit s. Anm. 87. Vgl. Cic. Phil. 2,105 über
Antonius: "Casino salutatum veniebant, Aquino, Interamna: admissus est nemo";
in Athen: Plut. Ant. 31,3.
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- Dio 43,45,2.
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- Suet. Div. Jul. 76,3 (Anm. 58).
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- Vgl. Plut. Ant. 15,1; F. Millar (wie Anm. 70), 149.
[Zurück zum Text]
- Cic. Att. 13,52,2: "Praeterea tribus tricliniis
accepti hoi peri auton valde copiose. Libertis minus lautis servisque nihil
defuit. nam lautiores eleganter accepi."
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- Caeesars Gefolge ist in diesem Fall, sieht man von den
Soldaten ab, nicht übermäßig groß. Vgl. auch den Bericht
des Aurunculeius Cotta (Anm. 57). W. Kroll (wie Anm. 59), Bd. II, 83, versteht
die Stelle allerdings so, daß Cicero mit "hoi peri auton" allein die
Freigeborenen des Gefolges meint.
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- S. oben Anm. 57.
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- Cic. Att. 13,52,2: "spoudaion ouden in sermone,
philologa multa". Das Gespräch bewegt sich auf sehr hohem Niveau und ist
damit auch ein Kompliment an den Schriftsteller Cicero. Es geht allerdings
nicht um die staatsphilosophischen Schriften, sondern um Fragen des Stils und
der Grammatik; vgl. M. Gelzer, Cicero, Wiesbaden 1969, 321 mit Anm. 419 zu
"philologa".
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- Vgl. Ciceros Klage über Caesars fehlende
Bereitschaft, sich beraten zu lassen (Att. 13,31,3). "Domesticis consiliis
rem publicam administrare" ist für Livius ein Kennzeichen der Tyrannis
(1,49,7). Auch für die Spätzeit Caesars gilt Dios Bemerkung über
die für den Historiker im Vergleich zur Republik veränderte
Überlieferungslage der Prinzipatszeit (53,19,2-3).
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- Nach der Abfassung des Testaments am 13. September 45
in Labici (Suet. Div. Jul. 83l1).
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- Vgl. Ciceros Frage nach dem Termin für die Wahlen
des Jahres 45 (Att. 12,8). Die Verhältnisse während Augustus'
längeren Aufenthalten im Westen und Osten müssen ganz ähnlich
gewesen sein.
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- Cic. Fam. 6,18,1 an Lepta: "... statim quaesivi e
Balbo per codicillos quid esset in lege." Es ist nicht klar, ob allein Balbus
für die Vorbereitung des Gesetzes zuständig war, oder ob Cicero auch
einen anderen "familiaris" hätte fragen können. Zu Balbus' speziellen
Zuständigkeiten gehörten auf jeden Fall die Finanzen (Cic. Att.
13,52,1 - Anm. 100).
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- Augustus' Streben nach "civilitas" (vgl. Suet.
Aug. 53,1-3) und sein Bemühen um Zugänglichkeit (Anm. 87) zeigen,
daß er sich der negativen Wirkung von Caesars Auftreten bewußt war.
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- Vgl. Cic. Fam. 6,13,3: "a quo omnia petuntur" (Am.
68).
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- Zur zeitlichen Planung vgl. J. Maltiz, Historia 33,
1984, 39f.
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- Mit der Ausführung der Pläne, die Suet. Div.
Jul. 44 referiert werden, sollte ohne Zweifel schon während des Feldzuges
begonnen werden. Vgl. auch das angeblich geplante Gesetz über Caesars
Recht, mehrere Ehefrauen zu haben (Div. Jul. 52,3).
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- Dio 43,47,2; vgl. Suet. Div. Jul,. 41,1. H. Last,
Cambrige Ancient History XI (1936), 426.
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- Nicht nur "peregrini" und andere "Unwürdige"
wurden aufgenommen, wie die Gegner gerne behaupteten (vgl. Suet. Div. Jul.
80,1; R. Syme, PBSR 14, 1938, 12-18 = Roman Papers Bd. I, Oxford 1979, 99-105).
Caesars Blick für Talente wird bei dem Angebot des "latus clavus" an den
Philosophen Sextius deutlich (Sen. Ep. 98,13).
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- Cicero scheint dies früher als z. B. Brutus
bemerkt zu haben (Att. 13,40,1).
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- Vgl. H. Strasburger, Caesar im Urteil seiner
Zeitgenossen, Darmstadt 1968 = Studien zur alten Geschichte, Hildesheim 1982,
Bd. I, 343-421.
[Zurück zum Text]
- Vgl. R. Syme, Roman Papers, Bd. I,21ff.; E.S. Ramage,
Historia 34, 1985,223-245.
[Zurück zum Text]
- Die Jahre 49-44 erhalten als Überschrift
"bella civilia" und werden später auch gesondert zitiert (per.
109-116; Frg. 40 u. 41 Weissenborn-Müller). Vgl. auch H. Strasburger,
Livius über Caesar - Unvollständige Überlegungen, In: Livius.
Werk und Rezeption. Festschrift für Erich Burck zum 80. Geburtstag,
München 1983, 265-291.
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- Suet. Claud. 41,1-2; B. M. Levick, AJPh 99, 1978, 80f.
[Zurück zum Text]
- Die Aufnahme Caesars unter die "Kaiser" entspricht
auch einer generellen Neubewertung seiner Bedeutung in traianischer Zeit; vgl.
R. Syme (wei Anm. 21), 434 u. J. Geiger, Historia 24, 1975, 449.
[Zurück zum Text]
- Vgl. R. Syme, Mus.Helv. 37, 1980, 104-109 = Roman
Papers Bd. III, Oxford 1984, 1251-1256.
[Zurück zum Text]
- Rechtsprechung: Anm. 69; Sklaven im Aerarium: Anm. 58;
Rufio in Ägypten: Anm. 52. In der verlorenen Einleitung der Caesar-Vita
hat Sueton vielleicht mehr darüber gesagt.
[Zurück zum Text]
- Caes. Bell. Civ. 1,32,7: "sin timore defugiant
illis se oneri non futurum et per se rem publicam administraturum". Vgl. den
Bericht Curios bei Cic. Att. 10,4,9. Die demonstrative Bereitschaft zur
Übernahme der Macht ist das genaue Gegenteil der später üblichen
"recusatio imperii".
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- Kosmotoryne e peri phthoras kosmou (Frg. 225
Bücheler = Nonius p. 224 M. s. v. sanguis); O. Regenbogen, Kleine
Schriften, München 1961, 301. Mommsen hat Thapsus für seine
Römische Geschichte ebenfalls als Epochengrenze benutzt, allerdings mit
ganz anderer Wertung; vgl. dazu Ed. Norden, Kleine Schriften, Berlin 1966, 651.
[Zurück zum Text]
- Wenn über die "Kanzlei" in der Caesar-Vita
nicht gesprochen wird, heißt dies nicht, daß Sueton nichts
darüber hierzu sagen wußte; die Nachricht über Augustus' Angebot
an Horaz, sein "ab epistulis" zu werden, findet sich auch nicht in der
Augustus-Vita, sondern nur in der Horaz-Biographie (Anm. 21). Sueton
dürfte in der verlorenen Schrift "De institutione officiorum" (vgl. p.
346-349 Reifferscheid) mehr darüber berichtet haben. Tacitus' Bemerkung
über Oppius und Balbus (Anm. 46) könnte aus einer solchen Quelle
stammen.
[Zurück zum Text]
- Die spätere Chronographie rechnet die
"Caesariana tempora" (vgl. CIL VI 1708 = ILS 1222, aus dem IV.
Jahrhundert) entweder von der Übernahem der ersten Dictatur (Hieron. p.
156 Helm - vier Jahre und sieben Monate) oder von der Schlacht bei Pharsalos
(der Chronograph des Jahres 354, ap. Chron. Min. I, p. 145 - drei Jahre, sieben
Monate und sechs Tage). In Syrien und in Lydien gab es eine caesarische
Äre, die mit Pharsalos begann: vgl. St. Weinstock (wie Anm. 69), 197 mit
Anm. 5 u. 6.
[Zurück zum Text]
Prof. Dr. Jürgen Malitz, 26. Dezember 1997