Katholische Universität Eichstätt
Lehrstuhl für Alte Geschichte
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Ein Sturm der Entrüstung pflegt durch den deutschen Blätterwald zu rauschen, wann immer die Diäten und Pensionsansprüche von Landtags- oder Bundestagsabgeordneten erhöht werden. Fast jede Diätenverbesserung wird von besorgten Kommentaren begleitet, die bei den Lesern gelegentlich den schrecklichen Verdacht wecken können, daß es sich hier um leicht verdientes Geld handelt. Ein gerade aktuelles Beispiel ist die sorgfältige Anpassung des Hamburger sogenannten »Feierabendparlaments« an die Regelungen der übrigen Landesparlamente.
Der Streit um das Für und Wider von Abgeordneten-Diäten in
parlamentarischen Systemen - dem Wortsinn nach sind das: Tagegelder - ist erst
seit Beginn des 20. Jahrhunderts zugunsten einer Entschädigung für
alle Abgeordneten geschlichtet worden.
Für die Abgeordneten des deutschen Reichstages von 1871 gab es
zunächst nur eine Freifahrkarte der Reichsbahn. Erst durch ein Gesetz des
Jahres 1906 erhielten die Abgeordneten des Reichstages ihre Diäten; die
Abgeordneten des britischen Unterhauses sogar noch später, im Jahre 1911.
Zum regelrechten Gehalt, mit den entsprechenden steuerlichen Regelungen, sind
die Diäten für deutsche Parlamentarier erst seit 1975 geworden, als
das Bundesverfassungsgericht die Abgeordneten zu Berufspolitikern auf Zeit
erklärt hat, um ihre finanzielle Unabhängigkeit zu
gewährleisten.
Es wäre ein naiver Fehler, die Vergleichbarkeit der athenischen Demokratie
mit politischen Institutionen der Neuzeit zu sehr zu betonen: zweifellos gibt
es viel mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten. Den einen oder anderen
Berührungspunkt gibt es aber doch, und so ist mein Thema vielleicht
passend für den heutigen Abend, wo das Studienfach »Alte
Geschichte« vorgestellt wird.
Die bürgerliche Besoldung in Athen (oder genauer: die
Aufwandsentschädigung für einen der Polis geleisteten Dienst - der
griechische Begriff dafür ist »misthos«) hat sich über
einen ziemlich langen Zeitraum entwickelt: diese Zahlungen beginnen in den 50er
Jahren des V. Jahrhunderts mit einer Entschädigung für die
Geschworenen der athenischen Gerichte. Am Ende steht die Besoldung sogar der
bloßen Teilnahme an der Volksversammlung, im ersten Jahrzehnt des IV.
Jahrhunderts, also noch nach der Niederlage Athens im Peloponnesischen Krieg.
Die Stimme der antiken Kritik an diesen Regelungen ist immer klar und deutlich.
Exemplarisch sei hier der platonische ``Gorgias'' zitiert, in dem Sokrates den
Kallikles fragt[1]:
»Nur dies sage mir noch, ob man wirklich der Meinung ist, die Athener wären durch den Perikles besser geworden, oder umgekehrt, sie wären verdorben worden durch ihn. Denn dazu, höre ich wenigstens immer, habe Perikles die Athener gemacht, zu einem faulen, feigen, geschwätzigen, geldgierigen Volk, indem er sie zuerst zu Soldempfängern erniedrigte.«
Die uns erhaltene Überlieferung über die athenische Demokratie stammt zum allergrößten Teil aus den Parteikämpfen am Ende des Peloponnesischen Krieges, als sich Oligarchen und Spartafreunde Gedanken gemacht haben über die Vorzüge der guten, alten weniger demokratischen Zeit. Es gibt dagegen so gut wie keine eigenständige Würdigung der attischen Demokratie, die Auskunft gibt über die sachlichen Überlegungen ihrer Vertreter, jenseits des täglichen Machtkampfs, von Männern wie z. B. Ephialtes, Perikles, oder Kleon, um drei besonders markante Persönlichkeiten zu nennen.
Ich möchte deshalb versuchen, sozusagen gegen den Tenor der erhaltenen
Überlieferung, den Überlegungen der athenischen
»Demokraten« bei der epochemachenden Einführung der Besoldung
bürgerlicher Tätigkeit auf die Spur zu kommen.
Einleitend noch ein paar kurze Vorbemerkungen zur Geschichte Athens. Die politische Entwicklung Athens zur demokratischen Verfassung, wie sie in der zweiten Hälfte des V. Jahrhunderts bestand, findet selbstverständlich im Kontext der allgemeinen griechischen Geschichte statt, ist aber nicht denkbar ohne einige athenische Sonderfaktoren. Stichwortartig zusammengefaßt sind es vor allem: die Größe, die Struktur der Bevölkerung, und die Finanzkraft.
Attika, mit Athen als Zentralort, ist das neben Sparta größte
politisch zusammengehörige Gebiet Griechenlands, vergleichbar etwa mit der
Größe des heutigen Luxemburg; durch die berühmte Schuldentilgung
Solons zu Beginn des VI. Jahrhunderts verfügte Athen über die
zahlenmäßig stärkste freie Bevölkerung aller griechischen
Gemeinwesen, und durch die Silberbergwerke von Laureion und andere
Einnahmequellen hatten die Athener die bei weitem größten
Einkünfte.
Die Politik des Kleisthenes im letzten Jahrzehnt des VI. Jahrhunderts schuf
dann eine weitere Voraussetzung für die spätere Entwicklung:
Kleistenes' neue Einteilung der Stimmbezirke Attikas führte zu einer
Auflösung der alten politischen Abhängigkeiten und gab im Laufe der
Zeit den Athenern ein für das übrige Griechenland singuläres
Bewußtsein bürgerlicher Unabhängigkeit.
Athens entscheidender Anteil am Sieg über die Perser im Jahre 480 und der
Rückzug Spartas aus der damaligen Weltpolitik führten
außenpolitisch zur Großmachtstellung, mit noch einmal erhöhten
Einkünften, und innenpolitisch zu einer wachsenden politischen
Bewußtheit selbst der sozial schwächer gestellten Athener. In den
Quellen sind diese Athener personifiziert durch die Matrosen, die die Flotte
bemannten und bei Salamis gerudert hatten.
In den Jahrzehnten nach der Schlacht von Salamis sind mehrfach Regelungen
überliefert, die - durchaus im modernen Sinne des Wortes - eine Tendenz
zur Demokratisierung bezeugen; aber bis in die sechziger Jahre hinein war das
wirklich entscheidende poltiische Gremium der auf dem Ares-Hügel tragende
Rat der gewesenen Archonten, den Areopag. Dieses Gremium war zugleich die
oberste juristische Instanz.
Die Entmachtung des Areopags im Jahre 462 durch Ephialtes, einen Politiker der
Generation vor Perikles, führte dann zur Übernahme der
Gerichtsbarkeit durch das Volk[2].
Die Entwicklung des athenischen Gerichtswesens von einem einzigen, für
alles zuständigen Gerichtshof, zur Bildung mehrerer einzelner
Gerichtshöfe ist also das Ergebnis bewußter Differenzierung der
Gerichtshöfe und ihrer Zuständigkeitsbereiche. Eine der Folgen der
ephialtischen Reform mußte deshalb das enorme Anwachsen der
Gerichtstätigkeit sein.
Die Athener legten damals Wert auf auffällig hohe Geschworenenzahlen -
hier ging es zunächst um den Wunsch, die Richtergremien repräsentativ
für den ganzen Demos zu machen, und andererseits wohl auch um die
Erschwerung von Bestechungsversuchen: offiziell wurden jedes Jahr 6000
Bürger benannt, die nach Bedarf als Geschworene zu amtieren hatten: erst
kurz vor Beginn einer Verhandlung wurden sie ausgelost. Die Athener haben der
Demokratie als ihrer Verfassungsform stets vertraut, aber niemals der
Tugendhaftigkeit des einzelnen Bürgers.
Die für uns überraschend hohe Zahl von 6000 Richtern entspricht der
Zahl von Stimmen, die für die Durchführung des Scherbengerichts
nötig waren und erklärt sich offenbar durch die Annahme, daß es
ungefähr 30.000 athenische Vollbürger gab - und 1/5 gilt in
griechischer Vorstellung als ein genügend repräsentativer Teil des
Ganzen. Alle 6000 Geschworenen zusammen sind sehr selten aufgetreten;
übliche sind die vielleicht 501 Herren, die über Sokrates' Schicksal
zu befinden haben.
Diese durch die Gerichtsreformen des Ephialtes benötigten sechstausend
Geschworenen sind die ersten Bürger gewesen, die im demokratischen Athen
eine Entschädigung für ihre Tätigkeit erhalten haben.
Aristoteles hat Perikles in der »Politik« buchstäblich nur
einmal erwähnt, als demagogischen »Erfinder« der
Geschworenenbesoldung. In Erinnerung vielleicht an seine Lektüre des
platonischen »Gorgias« zählt der Perikles zu den Extremisten[3]:
»Den Rat auf dem Areopag schränkten Ephialtes und Perikles ein, bei den Gerichten führte Perikles die Entlöhnung ein, und auf diese Weise trieb es jeder der Volksführer weiter bis zur jetzigen Demokratie.«
Aristoteles stimmt hier mit einer im IV. Jahrhundert verbreiteten antidemokratischen Tradition überein. Aus dieser Tradition stammt auch die folgende Gegenüberstellung von Kimon und Perikles in der »Athenaion Politeia«, einer Schrift aus dem Umkreis des Aristoteles (Kimon, der führende Politiker Athens in den 70er und 60er Jahren des V. Jahrhunderts, konservativ und spartafreundlich, war dafür bekannt, seinen weniger bemittelten Nachbarn Geldgeschenke zu machen)[4]:
»Bei solcher Freigebigkeit konnte Perikles mit seinem Vermögen nicht mithalten; als nun (sein Berater) Damon (...) ihm, der mit seinem Privatvermögen zu unterliegen drohte, den Rat gab, dem Volk doch sein eigenes Vermögen zu schenken, da richtete er die Besoldung für die Gerichte ein. Deshalb, klagen manche, seien sie schlechter geworden, da nun die Richter absichtlich immer mehr nach Zufall als nach Eignung erlost wurden.«
Hier ist Perikles nicht einmal in der Lage, selbst auf die rettende Idee zu kommen, wie man dem Reichtum Kimons etwas entgegensetzen könne, sondern ist abhängig von seinem Ratgeber Damon, einem Philosophen und Musiktheoretiker.
Selbst wenn die Geschichte von Kimon und Perikles in den Details mehr oder
weniger erfunden sein sollte, gibt sie doch einen noch auf
zeitgenössischer Tradition beruhenden Vergleich der beiden Männer.
Auf der einen Seite steht Kimon, der adlige Gefolgschaftsführer, der
seinen Mitbürgern Zuwendungen macht, um seinen und seiner Freunde
Einfluß zu sichern: Kimon ist hier persönlicher Patron seiner
notleidenden Nachbarn.
Auch Perikles tritt als Patron auf - aber er verteilt nicht mehr selbst eigenes
Geld, bloß an seine Nachbarn, sondern er sorgt dafür, daß die
Polis für die gesamte Bürgerschaft eine Aufgabe übernimmt,
für die die längste Zeit reiche und ehrgeizige Aristokraten
zuständig gewesen waren. Es versteht sich von selbst, daß Perikles
nicht allein darüber zu bestimmen hatte - die Einrichtung der
Geschworenenbesoldung erfolgte aufgrund einer Abstimmung in der
Volksversammlung: die einfache Mehrheit genügte.
Die Bereitstellung von Geld für die Geschworenen war ein Schritt von
grundsätzlicher Bedeutung: konnten sich die Adligen und die Reichen bei
allen drückenden Unkosten, die auf sie zukamen, bisher damit trösten,
daß finanzielle Leistungen für das Gemeinwesen oder für einzelne
Gruppen der Bevölkerung zugleich den politischen Führungsanspruch
verbrieften, so wurde dies jetzt in Frage gestellt.
Die Einführung der Geschworenenbesoldung findet aber auch deshalb eine
besondere Beachtung in der Überlieferung, weil es hier zum ersten Mal
überhaupt Geld gab für einen bürgerlichen Dienst. Das
widersprach allen herkömmlichen, aristokratisch geprägten
Vorstellungen vom politischen Leben.
Daß die Matrosen Athens schon unmittelbar nach den Perserkriegen Sold
erhalten, wird in den Handbüchern stillschweigend vorausgesetzt, doch ist
keineswegs klar, wann dieser Sold zum ersten Mal ausbezahlt worden ist -
möglicherweise ist diese allererste Form des »Misthos«, die
übrigens die Notwendigkeit des Plünderns reduzierte, garnicht viel
älter als die Geschworenenbesoldung. Es sei nur angemerkt, daß der
Sold für den Flottendienst (vermutlich 3 Obolen) in der Regel schwer
errudert werden mußte, also kein demagogisches Geldgeschenk war[5].
Es ist nicht völlig auszuschließen, daß Perikles und seine
Freunde ihren Antrag zur Richterbesoldung möglicherweise erst dann
ausgearbeitet haben, als unerwartet deutlich wurde, daß die ephialtischen
Gerichtsformen an der Personalfrage zu scheitern drohten.
Viel wahrscheinlicher ist allerdings, daß es sich damals um eine
Entscheidung prinzipieller Art gehandelt hat - dafür spricht der Umstand,
daß sich gerade in den Jahren, als diese Besoldung eingeführt wurde,
noch andere Entscheidungen grundsätzlicher Art nachweisen lassen, die in
der Überlieferung garnicht an Perikles persönlich gebunden sind.
Hierzu sind vor allem die seit dem Ende der sechziger Jahre stattfindenden
öffentlichen Trauerfeierlichkeiten für die Gefallenen Athens zu
zählen, und auch die Freigabe des Archontenamts, des höchsten Amtes,
für die dritte Zensusklasse, die bisher nur durch die Berechtigung des
Hoplitendienstes von den gänzlich unbemittelten, aber freien Athenern
unterschieden war[6]. Hier
ging es, durchaus vergleichbar mit der Entscheidung über die
Richterbesoldung, um die Durchführung des ganz neuen Prinzips, daß so
gut wie jeder für jedes Amt in Frage kommen sollte, ohne Rücksicht
auf seine finanziellen Verhältnisse[7].
Perikles hat, zu Beginn der fünfziger Jahre, zwei Obolen
Entschädigung für jeden Gerichtstag beantragt - also eine Obole
weniger als die Matrosen erhielten; im Zuge der wachsenden Einnahmen des
Seebundes hat dann Kleon, einer der führenden Politiker in der Zeit nach
Perikles' Tod, im Jahre 425 die Besoldung von zwei auf drei Obolen erhöht
- und bei dieser halben Drachme ist es die nächsten hundert Jahre
geblieben.[8]
Von der prinzipiellen Bedeutung der Geschworenenbesoldung einmal abgesehen ist
auch die Kaufkraft des ausgezahlten Betrages für die Beurteilung der neuen
Einrichtung von Interesse. Waren die zwei und später drei Obolen ein
bloßes Taschengeld, ein sozusagen symbolischer Betrag, oder stellte der
Betrag für die »Kleinen Leute« einen Anreiz dar, sich für
den Geschworenendienst zur Verfügung zu stellen ? Die zwei bzw. drei
Obolen waren, kurz gesagt, im V. Jahrhundert eine spürbare Entlastung und
Entschädigung für den entgangenen Verdienst eines Atheners aus dem
unteren Bereich der sozialen Pyramide.
Ein paar wirtschaftliche Vergleichsdaten können das deutlich machen; die
Kaufkraft solcher kleinen Beträge darf selbstverständlich nicht an
Luxusgütern gemessen werden, sondern nur am Bedarf des täglichen
Lebens. Im V. Jahrhundert konnte man für ungefähr zwei Obolen pro Tag
eine vier- bis fünfköpfige Familie ernähren -
Grundnahrungsmittel ist hier Gerste, schmackhafter gemacht durch ein paar
Zutaten: das teure Fleisch gehört ja ohnehin nicht auf den
gewöhnlichen griechischen Speisezettel.
Drei Obolen Tagessold reichten bis in die Endphase des Peloponnesischen Krieges
aus, um die Bemannung der athenischen Flotte sicherzustellen. Kriegswaisen
erhielten am Ende des Peloponnesischen Krieges 1 Obole täglich zur
Unterstützung. Inschriftlich erhaltene Gehaltslisten für die
Bauarbeiten am Erechtheion-Tempel auf der Akropolis aus dem Jahre 409 v.Chr.
bezeugen als Tageslohn für einen ungelernten Arbeiter 5 Obolen, für
einen Facharbeiter bis zu zwölf Obolen[9]
Perikles' in den fünfziger Jahren festgelegte zwei Obolen waren also ein
keineswegs verächtlicher Betrag, und er reichte aus, um die
Besetzungsprobleme der Geschworenengerichte ein für allemal zu lösen.
Die zwei Obolen waren Anreiz genug für einen einfachen Bauern, seine
Arbeit um einen Tag zu verschieben, oder für einen Töpfer, seine
Werkstatt für ein paar Stunden zu schließen, und gewiß auch ein
Angebot für Athener jenseits der beruflichen Altersgrenze.
Wenn man nicht gerade den »Epitaphios«, eine idealisierende Grabrede
des Perikles im Werk des Thukydides, zum Maßstab für die
Opferbereitschaft der Bürger Athens macht, dann ist die Annahme ganz
unrealistisch, daß Bürgersinn alleine ausgereicht hätte, um alle
erforderlichen 6000 Geschworenenplanstellen alljährlich auszufüllen.
Ohne die von Perikles beantragte Entschädigung wäre das athenische
Gerichtssystem mit seinen hohen Geschworenenzahlen einfach zusammengebrochen.
Dies heißt aber nicht, daß die Demokraten damals den Wunsch nach
Abkömmlichkeit für bürgerliche Tätigkeit manipuliert haben
- schon die ebenfalls hohe Teilnehmerzahl von 6000 Bürgern für das
Scherbengericht hatte ja die prinzipielle und vor allem: recht häufige
Bereitschaft der Bürger für solche Abstimmungen zur Voraussetzung,
und die von Perikles zunächst festgelegten zwei Obolen für jeden
Sitzungstag sind eben nur der Ersatz für den Verdienstausfall eines
»einfachen« Atheners, und keine Ausschüttung aus dem
Demagogen-Füllhorn.
Die athenische Besoldung der Ämter, angefangen mit der Entschädigung
für die Geschworenen, konnte aus finanziellen Gründen von keiner
anderen griechischen Demokratie kopiert werden. Wenn die Verfassung Athens
spätestens seit dem Ausbruch des Peloponnesischen Krieges im Jahre 431 v.
Chr. das Vorbild für demokratisch gesonnene Politiker in anderen Teilen
der griechischen Welt wurde, so war dies immer, soweit das
überprüfbar ist, eine kostenneutrale Anpassung: Tagegelder gab es
nicht einmal bei den ziemlich energischen Demokraten von Syrakus.
Selbst in Athen bedurfte es für die Durchsetzung dieser Regelung
ungewöhnlich günstiger Rahmenbedingungen. Die jährlichen Kosten
der perikleischen Besoldungsbestimmungen belaufen sich auf etwa 50 Talente,
wenn man 150 Sitzungstage für 6000 Geschworene ansetzt (was vermutlich
viel zu hoch sein dürfte): die Gesamteinkünfte Athens betrugen vor
dem Peloponnesischen Krieg mindestens 1000 Talente[10].
Legt man diese Zahlen zugrunde, dann wurden die Geschworenen nicht vom
zusätzlich erpreßten Geld der Bünder bezahlt; andererseits
wäre die Durchsetzung der umstrittenen Regelung gegenüber der vor
neuen steuerlichen Sonderabgaben zitternden athenischen Oberschicht ohne das
Reich mit Sicherheit nicht möglich gewesen. In Rhodos z. B. scheiterte die
Übernahme der Demokratie nach athenischem Muster in dem Moment, als die
Ämterbesoldung auf Kosten der gehobenen Steuerzahler finanziert werden
sollte. Die rhodische Demokratie wurde wieder abgeschafft.
Daß der delisch-attische Seebund keinesfalls der ausschlaggebende
wirtschaftliche Faktor für diesen singulären Aspekt der athenischen
Demokratie war, ist durch die weitere Entwicklung der Tagegelder selbst nach
dem Untergang des attischen Reiches beweisbar: im 4. Jahrhundert wurde dieser
Etatposten nicht etwa kleiner, sondern größer.
Der Dichter Aristophanes hat in seinen »Wespen« vom Jahre 422 die
Geschworenen für alle Zeiten zu geldgierigen Greisen und skurrilen
Faulpelzen gemacht, ein Bild, das ja auch hinter den Klagen von Platon und
Aristoteles über das demokratische Gerichtswesen steckt. Solche Kritiker
suggerieren, daß der durchschnittliche Athener nur daran dachte, wie er
für wenig Arbeit an ein reichliches staatliches Taschengeld kommen
könne.
Solche Wünsche waren wohl gelegentlich unvermeidlich und fast
verständlich, sind aber damit noch lange kein Kriterium für die
historische Beurteilung des in den fünfziger Jahren eingerichteten
Besoldungssystems. Die letzte Erhöhung der Richterbesoldung stammt, wie
bereits erwähnt, aus dem Jahre 425 v. Chr., und sie blieb dann hundert
Jahre lang unverändert.
Die erstaunliche Effektivität der Tagegelder wird am allerbesten durch den
Eifer der politischen Gegner belegt. Urheber der Kritik sind die
reaktionären Spartafreunde, die das Vorurteil pflegten, daß ein
Gentleman, wie in den guten, alten Zeiten, kein Geld für eine politische
Tätigkeit empfangen solle, und die überhaupt dagegen waren, daß
sich ihre Standesgenossen gegenüber Gremien verantworten mußten, in
denen Mitglieder des Demos mehrheitlich über Adlige zu Gericht saßen.
Viele Geschworene machten aus ihrer Freude keinen Hehl, »die da oben«
kontrollieren zu können und pflegten aristokratischen Angeklagten Furcht
und Schrecken einzujagen - der Sokrates der platonischen Apologie ist die
Ausnahme von der Regel: Perikles brach vor einer solchen Jury in Tränen
aus.
Der Kampf der athenischen Oligarchen, also der Gegner der Demokratie in der
letzten Phase des Peloponnesischen Krieges, gegen die Ämterbesoldung ist
also leicht zu erklären durch den ausgesprochenen
»demokratischen« Effekt der Geschworenenbesoldung: man ging
bezeichnenderweise davon aus, daß sich die Zusammensetzung der
Geschworenenlisten ohne die Möglichkeit der Besoldung sofort ändern
würde: die Aufhebung der Geschworenenbesoldung hätte sehr bald eine
Verkleinerung der Gerichtshöfe erzwungen, und damit eine bessere
politische Kontrolle, bzw. Überschaubarkeit für Angeklagte von
finanzieller Substanz.
Nicht lange nach der Besoldung für die Richter dürfte auch die Besoldung für die 500 Mitglieder des Rates, der Boule eingeführt worden sein: 5 Obolen pro Sitzungstag, etwa 250 Drachmen im Jahr, insgesamt nicht viel mehr als 20 Talente pro Jahr - offenbar gab es damals Ratsherren, die eine solche Beihilfe gebrauchen konnten.[11] Die von Kleisthenes am Ende des VI. Jahrhunderts v. Chr. eingerichtete Ratsversammlung wurde zunächst nicht durch das Los besetzt, sondern durch Wahl. Die Auslosung der Bouleuten ist erst durch eine Inschrift aus dem Jahre 450 belegt; auch diese wichtige Neuregelung hat vermutlich zum Programm des Ephialtes gehört.[12]
Ohne Besoldung wird sich aber auch dann noch keiner zur Auslosung eingefunden
haben, der es sich nicht einigermaßen leisten konnte, ein ganzes Jahr als
Ratsherr zu amtieren und mindestens einen Monat lang sogar in Athen
präsent zu sein. Die zusätzliche Bestimmung, daß man
höchstens zweimal in seinem Leben Ratsherr sein durfte, führte
notwendig dazu, daß mehr und mehr auch solche Athener verpflichtet werden
mußten, die sich die Abwesenheit von ihren Geschäften nicht so ohne
weiteres leisten konnte.[13]
Einen konkreten Beleg für die Besoldung der Ratsherren gibt es
überraschenderweise erst für das Jahr 411, als die Ratsherren von den
siegreichen Oligarchen ausdrücklich von der Bezahlung ausgeschlossen
werden sollten. Damals galten ähnliche Überlegungen wie bei der
Zusammensetzung der Gerichtshöfe: keinem, der nicht mindestens zur dritten
Zensusklasse, den sogenannten Hopliten, gehörte, solle erlaubt sein, eine
Ausgleichszahlung für seine bürgerliche Tätigkeit zu erhalten:
wo sich doch die Angehörigen der Hoplitenschicht den Posten eines
Ratsherren ohnehin leisten konnten.
Thukydides' Bericht für das Jahr 411 macht auf fast schon komische Weise
deutlich, wie die Oligarchen sich die demokratischen Ratsherren vorzustellen
beliebten: nur die Obolen im Kopf, aber keine demokratischen Prinzipien. Als
die Boule damals entmachtet und entlassen werden sollte, schreibt Thukydides[14],
»... stellten (die Oligarchen) sich vors Rathaus, wo die Ratsleute (...) versammelt waren, und hießen sie hinausgehen, ihr Taggeld bekämen sie - und sie selber brachten es auf die ganze noch übrige Zeit und gaben's ihnen beim Hinausgehen. Als auf diese Art der Rat ohne Widerspruch sich still verlaufen hatte und die anderen Bürger nichts Gewaltsames unternahmen, sondern ruhig blieben, zogen die Vierhundert ins Rathaus ein ...«.
Das kümmerliche Bild, das die Ratsherren hier abgeben, wird noch unterstrichen durch die Pointe, daß sie von den Oligarchen eine Auszahlung für die Sitzungsgelder des ganzen restlichen Amtsjahres entgegennehmen - eigentlich erhielt man im demokratischen Athen das Geld nur für jede einzelne Sitzung. Hier interessieren sich die Ratsherren also vor allem für die Überweisung ihres Gehaltes.
Daß dies eine böswillige Verzerrung ist, macht die Entschlossenheit
deutlich, mit der die Oligarchen diese von einer materiellen Entschädigung
abhängigen Bouleuten verdrängen wollen. Was für die
Zusammensetzung der Gerichtshöfe und die daraus folgenden politischen
Konsequenzen gilt, trifft auch für die besoldete Boule zu: erst die
Erleichterung der Abkömmlichkeit durch die Auszahlung der Tagegelder
erlaubt die aktive Teilnahme aller freien Athener am Gemeinwesen[15].
Die Ausgestaltung der demokratischen Besoldung ist nicht in perikleischer Zeit oder im Athen des Peloponnesischen Krieges abgeschlossen; sie findet eine erstaunliche Ergänzung noch zu Beginn des IV. Jahrhunderts, etwa im Jahre 395 v. Chr. Damals wurde beschlossen, auch für die Teilnahme an der Volksversammlung, der Ekklesia, eine Entschädigung zu zahlen. Für Aristoteles und andere konservative Kritiker der attischen Demokratie ist dies der Endpunkt der beklagenswerten Entwicklung zur radikalen, zur »vollendeten« Demokratie.
Zwischen der Einführung der Richterbesoldung und dem Ekklesiastikon liegen
60 Jahre, und der Untergang des Seebundes, ein ganz erstaunlicher Abstand, den
es zu erklären gilt. In der »Politik« geht Aristoteles wie
selbstverständlich von der unersättlichen Habsucht des Demos aus; die
ebenfalls Aristoteles zugeschriebene »Athenaion Politeia« ist etwas
zurückhaltender - hier heißt es[16]:
»Zunächst war man dagegen, eine Besoldung für die Volksversammlung einzuführen. Als aber niemand in die Volksversammlung kam und die Prytanen alle möglichen Listen ersinnen mußten, um die Menge zur beschließenden Abstimmung zu locken, ließ zunächst Agyrrhios einen Obolus Tagegeld auszahlen, nach diesem Herakleides von Klazomenai, (mit dem Beinamen »der König«), zwei Obolen, dann wieder Agyrrhios drei Obolen.«
Nimmt man die Worte der »Athener Politeia« genau, so hat damals eine Debatte über das Ekklesiastikon stattgefunden, die zuerst zu einer Ablehnung des Antrags führte. Erst als alle Versuche scheiterten, auf anderem Wege zu einem ausreichenden Besuch der Ekklesia zu kommen, drang Agyrrhios mit seinem Antrag auf Auszahlung einer Obole durch.
Der gute Besuch der Volksversammlungen war für das Funktionieren der
Demokratie eine absolute Notwendigkeit; wenn im V. Jahrhundert - soweit wir das
wissen - niemand auf die Idee gekommen ist, einen Antrag im Stil des Agyrrhios
vorzulegen, so muß das seinen Grund vor allem darin haben, daß der
Besuch der Volksversammlungen damals zufriedenstellend war.
Dies galt im V. Jahrhundert demnach auch für diejenigen Versammlungen,
für die ein Quorum von 6000 Teilnehmern erforderlich war, ähnlich wie
beim Scherbengericht; die repräsentative Bedeutung der Zahl von 6000
Bürgern hatte ich bereits im Zusammenhang mit den Geschworenen
erwähnt. Das Quorum war nötig bei der Wiederzuerkennung von
aberkannten bürgerlichen Ehrenrechten, bei der Abstimmung über den
Nachlaß von Schulden, und, besonders wichtig, bei der Verleihung des
attischen Bürgerrechts[17].
Die etwa in der Mitte des V. Jahrhunderts gebaute Pnyx - das ist der
übliche Versammlungsplatz der »Ekklesia« - hatte ein
Fassungsvermögen von ca. 6000 Personen: nicht weniger, aber übrigens
auch nicht mehr. Nicht zu vergessen ist hier auch eine demographische Tatsache:
die Zahl der athenischen Bürger war vor 431 wesentlich höher als nach
der Katastrophe von 404. So gesehen, war es vor dem Peloponnesischen Krieg
relativ leichter, das Quorum von 6000 zu erreichen[18].
Allein die Größe Attikas mußte die regelmäßige
Teilnahme an der Volksversammlung von ärmeren Bürgern aus den
entfernteren Bezirken erschweren - nimmt man Eichstätt zum Vergleich, so
liegen die am weitesten entfernten Gebiete so entfernt wie jetzt Greding,
Ingolstadt, Weißenburg, Neuburg, Donauwörth; zu Fuß, oder mit
dem Esel, ist das ganz schön weit.
Selbst bei günstigen Bedingungen war es also für einen Bürger,
der mehr als drei, vier Stunden Fußmarsch von Athen entfernt wohnte,
eigentlich nur mit einer Übernachtung in Athen möglich, an der
Ekklesia teilzunehmen: ein »ekklesiastikon« wäre also durchaus
eine Hilfe gewesen. Wenn im V. Jahrhundert niemand auf die Idee gekommen ist,
sich damit eine begeisterte Anhängerschaft zu schaffen, so ist dies wohl
damit zu erklären, daß es damals kein Argument gab, einen solchen
Antrag plausibel zu machen: weil es eben kein Problem war, das Quorum zu
erreichen.
Die Demokraten konnten mit Geld gut umgehen: die vielen erhaltenen Inschriften
über diverse Abrechnungen lassen ahnen, daß es eine aufmerksame
öffentliche Kontrolle gab. Selbst die energischsten Demokraten oder,
aristotelisch: Demagogen sind bei der Erweiterung des Misthos auch auf die
Volksversammlung zurückhaltend gewesen: im Jahre 425 wird eben nur eine
Erhöhung des Richtersoldes beantragt, und kein Ekklesiastikon.
Dies alles erlaubt die Vermutung, daß es die längste Zeit keine
Schwierigkeiten beim Besuch der Volksversammlung gab. Ein seltener Hinweis auf
Probleme ist das in einer Komödie des Aristophanes erwähnte
»Rote Seil«, vor dem sich die Drückeberger auf dem Marktplatz
fürchten: mit diesem Seil, das mit roter Farbe getränkt war und das
bei Berührung die Kleidung nachhaltig verschmierte, wurden eventuelle
Müßiggänger auf der Agora in Richtung Pnyx getrieben, um einen
pünktlichen Beginn der Volksversammlung mit möglichst hoher
Teilnehmerzahl zu gewährleisten[19].
Konkrete Hinweise dafür, daß es bei der Erreichung des Quorum
Probleme gab, finden sich erst in der Spätphase des Peloponnesischen
Krieges - im Jahre 411 versucht ein beredter Gegner der Demokratie den Matrosen
der Flotte weiszumachen, daß die Beschränkung des Bürgerrechts
auf 5000 Vollbürger kein Unglück sei, da ohnehin niemals mehr als
5000 zu einer Ekklesia gekommen wären; das ist allerdings eine
scheinheilige Beschränkung auf die zwanziger Jahre, als ein Großteil
der potentiellen Teilnehmer Kriegsdienst zu leisten hatte.
Der erste Tagessatz von einer Obole hat nicht ausgereicht, um das Ziel einer
gutbesuchten Volksversammlung zu erreichen; innerhalb von wenigen, vielleicht
nur drei Jahren ist der Satz von einer Obole auf drei Obolen erhöht
worden. Die Athener der untersten Zensusklasse, die sogenannten Theten, waren
offensichtlich nicht mehr willens und in der Lage, für einen mehr oder
weniger symbolischen Betrag ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Es ging hier nicht
nur um politische Positionskämpfe der verschiedenen Antragsteller, sondern
auch um die wirtschaftliche Notlage des Demos in dem Jahrzehnt nach der
Kapitulation Athens. Die mehrfache Erhöhung des Ekklesiastikon ist ein
Zeugnis für die ökonomische Situation der schlechter gestellten
Athener, die neuerdings für den Besuch der Volksversammlung nicht mehr
abkömmlich waren.
Bei den für das Jahr 392 bezeugten drei Obolen ist es nicht geblieben; das
Ekklesiastikon hielt Schritt mit der allgemeinen Preiserhöhung; der Besuch
der monatlichen Haupt-Ekklesia, für die das Quorum unbedingt erforderlich
war, wurde schließlich sogar mit neun Obolen bezahlt: das war also am Ende
des IV. Jahrhunderts der Betrag, der wirklich nötig war, um einen Athener
in jedem Falle zur - pünktlichen - Teilnahme zu motivieren: diese neun
Obolen (1 1/2 Drachmen - bei sechstausend Teilnehmern also ein Haushaltsposten
von 15 Talenten im Jahr) waren dann wohl etwas mehr als ein gewöhnlicher
Tagesverdienst[20].
Daß solche Tagessätze überhaupt nöglich waren,
unterstreicht noch einmal die Sonderrolle Athens in der griechischen Geschichte
- nach dem katastrophalen Ende des Peloponnesischen Krieges erholte sich Athen
wirtschaftlich viel schneller, als es sich die Sieger hätten träumen
lassen. Daß kein athenischer Politiker den Mut besessen hat, das
Ekklesiastikon unter verbesserten wirtschaftlichen Bedingungen wieder
abzuschaffen, versteht sich von selbst.
Auch für Aristophanes ist die Einführung des Ekklesiastikon nur ein
weiteres Zeugnis für die Geldgier des Demos, und die für die
Einführung dieser Zahlung verantwortlichen Politiker sind entsprechende
Schurken.
Was aber haben die Demokraten an sachlichen Argumenten vorgebracht ? Sucht man
Problemfälle in der jüngsten Vergangenheit, die die
»Demokraten« bewogen haben könnten, mit einem so drastischen
Eingriff den Besuch der Volksversammlung zu gewährleisten, so bieten die
Ereignisse von 411 ein Beispiel für die Manipulation der
»Volksversammlung« durch oligarchische Politiker. Die Versammlung war
damals durch die Abwesenheit der Flottensoldaten alles andere als
repräsentativ und wurde gehörig unter Druck gesetzt, um für die
vorläufige Aufhebung der Demokratie zu stimmen. Damals war es die
Kriegführung mit der Flotte, die zu eienr (sozusagen:)
»undemokratischen« Zusammensetzung der Ekklesia geführt hatte,
zu einer Überrepräsentation der Bürger mit Hopliten-Zensus. Dies
sollte ein für allemal verhindert werden.
Obwohl der athenische Haushaltsposten für die Besoldung der Bürger
seit Perikles immer größer wurde, handelt es sich keineswegs um eine
einfache Erhöhung. Zwischen dem Misthos des V. Jahrhunderts und den
entsprechenden Zahlungen des IV. Jahrhunderts bestehen beachtenswerte
Unterschiede.
Im V. Jahrhundert war die Bezahlung der Losämter einigermaßen
realistisch; im IV. Jahrhundert, als die Preise, wie sich nachweisen
läßt, höher waren, bestand nur noch beim Ekklesiastikon ein
wirklicher materialer Anreiz. Die Inflationsentwicklung läßt sich
ablesen an der mehrfachen Erhöhung des Ekklesiastikon. Der Richtersold
wurde im IV. Jahrhundert aber nicht mehr erhöht - und das vermutlich mit
Absicht: was in perikleischer Zeit als der Versuch begonnen hatte, auch
Ärmeren die Tätigkeit als Geschworene zu erlauben, endete im IV.
Jahrhundert als knappe Entschädigung für Leute, die sich das in der
Regel ohnehin leisten konnten und stolz waren auf ihre herausgehobene
Tätigkeit. Im IV. Jahrhundert wurde deshalb der Anreiz für
Ärmere, sich als Geschworener aufstellen zu lassen, immer geringer.
Für die Entschädigung der Ratsherren gilt das Gleiche. Das IV.
Jahrhundert bringt deshalb nach dem Zeugnis der Inschriften eine gegenüber
früher deutliche Überrepräsentation der
»Mittelschicht« in der Boule mit sich.
Legt man die »Spielregeln« der perikleischen Demokratie zugrunde,
dann ist die Einführung des Ekklesiastikon, in Verbindung aber mit einer
faktischen Absenkung der Auszahlung für die Geschworenen und die Bouleuten
und der Streichung sämtlicher Auszahlungen für andere Ämter ein
spürbarer Einschnitt in der Geschichte der athenischen Demokratie.
Die Demokratie des V. Jahrhunderts war billiger, und eigentlich, wenn man es
einmal wagt, einen modernen Maßstab anzulegen, »demokratischer«.
Das Ekklesiastikon wurde sehr schnell zur Entschädigung nicht mehr
für einen der Polis geleisteten Dienst, sondern eigentlich bloß
für das Dabeisein. Es ist damit eine Vorform des in der Mitte des IV.
Jahrhunderts aufgrund erhöhter Einkünfte Athens eingerichteten
»Theorikons«, eines Festgelds, das ursprünglich ärmeren
Bürgern die Teilnahme an den Dionysien ermöglichen sollte[21]. Die jährliche
Auszahlung betrug fünf Drachmen pro Kopf, im Jahr wohl nicht viel mehr als
15 Talente - ein Betrag, der übrigens in keinem Verhältnis steht zur
Erbitterung der zeitgenössischen Kritiker, deren Zorn noch in den Seiten
der aristotelischen Politik vibriert.
Die staatsrechtliche Gleichheit der Athener spätestens seit den Reformen des Kleisthenes - am Ende des VI. Jahrhunderts - hatte stets mit der finanziellen Ungleichheit kontrastiert, wenn es auch in Attika weniger stark ausgeprägte Vermögenskontraste gegeben haben mag als anderswo. Wer es sich aufgrund seiner geringen finanziellen Mittel nicht erlauben konnte, für unbesoldete Ämter zur Verfügung zu stehen, mochte sich an der theoretischen Möglichkeit seiner politischen Wirksamkeit erfreuen - verwirklichen konnte er das nicht, sieht man von den Gelegenheiten des Scherbengerichts ab.
Die Auszahlung des Geldes an die unbemittelten Geschworenen und Bouleuten war
deswegen nicht nur eine materielle Aufwandsentschädigung, sondern sie
demonstrierte auch, daß wirklich »alle« ihren Beitrag zum
Gemeinwesen leisten konnten. Angestammter Status und politisches Amt
gehörten ab sofort nicht mehr unbedingt zusammen.
Wenn Perikles damit, römisch gesprochen, seine Klientel vermehrte und
stärkte, so war dies bestimmt nicht unerwünscht, doch eben nicht
alles: Perikles hat einen ganz entscheidenden Schritt getan, der das von
Kleisthenes entworfene System zur wirklichen Herrschaft des Demos hin
entwickelte. Man vergleiche damit die Prinzipien der römischen res
publica: in Rom ist alles sorgfältig dahingehend ausgesonnen, die
schlechter gestellten Bürger von der wirksamen politischen Teilhabe
auszuschließen.
Die Erstreckung der Besoldung auch auf die Volksversammlung war eigentlich nur
konsequent. Die längste Zeit hatte man durch den Verzicht auf ein
Ekklesiastikon die ganz mittellosen unter den freien Athenern von der
Versammlung faktisch ausgeschlossen: rein theoretisch teilnehmen konnten sie
seit den solonischen Reformen, tatsächlich waren sie aber aufgrund ihrer
finanziellen Unabkömmlichkeit wohl öfters ausgeschlossen. Welche
Gefahren sich aber daraus in Krisenzeiten für die demokratische
Legitimation der Ekklesia ergeben konnte, zeigten den Demokraten die
Vorgänge von 411.
Die öffentlichen Argumente der athenischen Demokraten zugunsten der
Diäten lassen sich also durchaus erschließen, und die demokratischen
Folgen der Diäten sind offensichtlich.
Vielleicht haben die hohen Herren aus Perikles' Umgebung und die
Großkaufleute des IV. Jahrhunderts nach einigen Schalen ungemischten
Weines aber auch einen anderen Effekt des Misthos mit Wohlgefallen betrachtet -
die Schaffung der demonstrativen Gleichberechtigung und die Ermöglichung
der Teilhabe am politischen Leben durch Besoldung sorgte nachhaltig und
nachprüfbar für Ruhe und Zufriedenheit bei den bürgerlichen
Unterschichten: die Ämterbesoldung war nämlich auch eine geschickte
Umverteilung des staatlichen »Einkommens«, im Dienst des sozialen
Friedens, und also durchaus im Interesse der herrschenden Stände.
In der erhaltenen Überlieferung findet man nur eine einzige
Äußerung zu diesem delikaten Thema. Ein athenischer Redner des
vierten Jahrhunderts, der für seine bissigen Bemerkungen bekannt war, hat
das »Theorikon«, die eben erwähnten Theaterkarten, den
»Leim der Demokratie« genannt: er wagte etwas auszusprechen, was auch
anderen sehr wohl bewußt gewesen sein dürfte: ohne eine gewisse
Umverteilung des attischen Wohlstandes, unter welchem Namen auch immer,
hätte es einige zusätzliche innenpolitische Unruhe in Athen gegeben,
wie sie in anderen Teilen Griechenlands an der Tagesordnung war.
Viele auf den ersten Blick »demokratische« Einrichtungen Athens sind
keineswegs ausschließlich demokratisch, sondern auch in ganz anders
organisierten griechischen Gemeinwesen anzutreffen, wenn es um die Verhinderung
des Aufbaus einer ungewünschten Machtkonzentration geht. Man denke etwa an
die Regelungen über die Dauer der Ämterführung oder das Verbot
der wiederholten Bekleidung von Ämtern, und auch an die Regelungen
für die Losung. Zur zeitgenössischen Definition demokratischer
Zustände gehören im 5. Jahrhundert, nach dem Zeugnis Herodots, nicht
die Diäten, sondern die Auslosung der wichtigsten Ämter, die
Abstimmung in der Volksversammlung, sowie die Rechenschaftspflicht der
Amtsträger nach ihrer Amtszeit gegenüber dem Demos.
»Demokratisch« im Wortsinne, und bemerkenswerterweise in einem viel
weniger antiken als modernen Verständnis, mit dem Ziel der Beteiligung
einer sehr großen Zahl von Bürgern, ist tatsächlich nur die
Sicherstellung der Beteiligung möglichst vieler Bürger durch die
Auszahlung einer finanziellen Entschädigung.
Die Freunde und die Verächter pralamentarischer Diäten in der Neuzeit
kommen in ihren Reden, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, ohne einen Griff
zum Geschichtsbuch aus; zur Vor- und Frühgeschichte dieser heute allgemein
üblichen Regelungen gehören vergleichbare Einrichtungen der
athenischen Demokratie aber doch - mit einer Ausnahme: für die athenischen
Richter und Ratsherren gab es keine Pensionsansprüche.