6. Die Ermordung von Philipp III. (Diodor 19,105,2-4): »Kassandros aber sah, daß Alexander, der Sohn der Roxane, heranwuchs und daß von einigen in Makedonien Reden verbreitet wurden, daß es richtig sei, den Jungen aus dem Gewahrsam zu entlassen und ihm das väterliche Königtum auszuhändigen. Er fürchtete (deshalb) für seine eigene Position und wies Glaukias, der die Wachen für den Jungen kommandierte, an, Roxane und den König zu ermorden und die Leichen zu verbergen, von dem Geschehenen aber keinem anderen etwas zu erzählen. Glaukias führte den Auftrag aus, und dies befreite Kassandros, Lysimachos, Ptolemaios und auch Antigonos von der vorgeblichen Angst um den König. Da es nämlich von jetzt an keinen mehr gab, der die Herrschaft hätte übernehmen können, hatte jeder, der über Völker oder Städte herrschte, Hoffnungen auf die Königsherrschaft und kontrollierte das Territorium unter seiner Herrschaft, als ob es ein Königreich sei, das mit dem Speer erworben war.«
7. Ein neues Historikerfragment (Zenon von Rhodos ?) zum "Jahr der Könige" von 306 (P. Köln VI 247): (fr. A,3-8) »Alketas, Sohn des Orontes, Bruder des Perdikkas ... Eumenes ... Silberschildner ...«; (col. I 18-27) »... Antigonos, der Sohn des Philippos, proklamierte sich selbst zum König als erster, in der Überzeugung, daß er die in den Machtstellungen sämtlich mit Leichtigkeit vernichten werde, selbst aber über die gesamte Oikumene herrschen und wie Alexander an sich bringen werde den Staat ...«; (col. II 6-18) »... sie proklamierten ihn zum König, bevor sie an den Demos schrieben, ohne etwas zu beabsichtigen (?) gegen die Rhodier und die anderen, sondern indem sie beantworteten die von jedem verfaßten Schreiben. Deshalb beunruhigte er [= Ptolemaios] den Antigonos, dem Demos aber war er nützlich (?). Denn Ptolemaios, nachdem er empfangen (?) hatte, was dazu noch vermerkt (?) war in den Schreiben ..., nahm für sich die königliche Würde in Besitz ...« (II 28-40) »... Die Freunde aber hielten ihn des königlichen Titels für würdig, unter ihnen auch die Rhodier, indem sie annahmen, daß die Machterweiterung des Antigonos bedrückend sein werde, während sie jedoch glaubten, daß Ptolemaios bleiben werde bei der Hegemonie und in keiner Hinsicht [als ?] bezeichnen werde, soweit es sich auf sie bezieht. Denn daß freilich ein König in Asien (?) weniger (?) geeignet ...«; (col. III 23-29) »... und da sie [= die Insel Rhodos] eher Zuneigung hegte für den, der herrscht über Ägypten und das davor gelegene Territorium; denn sowohl bezüglich der Vermehrung der Einkünfte als auch des Umfangs der Geschäfte (?) oder des Getreides ...«
8. Gründung eines Hellenenbundes unter Antigonos und
Demetrios, Epidauros, Frühj. 302 (IG IV 12 68 = Staatsverträge
III 446 = L. Moretti, Iscrizioni storiche ellenistice I, Florenz 1967,
44 = HGIÜ II 282): (VS I) »... (7) Den am Synhedrion Teilnehmenden
soll Freundschaft sein und Bundesgenossenschaft für alle Zeit (?)
kämpfen ... mit Antigonos und Demetrios (10) ... und dieselben als
Feinde und Freunde behandeln ... zu Lande und zu Wasser die Könige
Antigonos und Demetrios. Wenn aber irgendwelche von den Bundesgenossen
oder den Teilnehmern am Synhedrion ... eine der Städte, die an der
Vereinbarung teilnehmen ... Land abschneiden oder Forts einnehmen (15)
oder die Königsherrschaft des Antigonos und Demetrios und ihrer Nachkommen
stürzen ...«
(VS III) »... (60) Nicht erlaubt soll sein, zu berauben die von
den Griechen (?) als Gesandte Reisenden zu den Synhedrioi und ebensowenig
die von den Synhedrioi Abgesandten, auch nicht die zum gemeinsamen Feldzug
Ausgesandten, weder bei ihrem Ausmarsch zu den ihnen aufgetragenen Aufgaben
noch auf dem Rückweg in ihre Städte (?); (es soll) auch nicht
(erlaubt sein), sie festzunehmen oder als Geisel zu (65) nehmen, aus keinerlei
Grund. ... Versammeln sollen sich die Synhedroi im Frieden an den heiligen
Agonen (?), während des Krieges, sooft es für nützlich halten
die Prohedroi und der Strategos, der von den Königen zur gemeinsamen
Wacht (in Griechenland) zurückgelassen worden ist; die Sitzungen sollen
so viele Tage dauern, wie die Prohedroi (70) des Synhedrions in ihrer Ladung
bestimmen. Die Versammlungen des Synhedrions sollen erfolgen bis zur Beendigung
des gemeinsamen Krieges, wo die Prohedroi und der König oder der von
den Königen ernannte Strategos durch Ladung festsetzt; sobald Friede
eintritt, wo die Agone mit Kranzprämien veranstaltet werden. Die Beschlüsse
der Synhedrioi sollen rechtskräftig sein. Sie sollen verhandeln, wenn
mehr als die Hälfte (anwesend) sind; wenn weniger zusammenkommen,
(75) sollen sie nicht verhandeln. ... Prohedroi sollen fünf aus den
Synhedroi, durch das Los bestimmt, sobald der Krieg beendet ist. Man soll
nicht mehr als einen auslosen je Stamm (Bund) oder Stadt. ... Wer etwas
vorschlagen will, was den Königen und den Griechen Nutzen bringt oder
jemand anzeigen (will), weil sie (85) abträglich handeln gegen die
Bundesgenossen oder nicht gehorchen den Beschlüssen, oder wer sonst
etwas den Synhedroi zur Behandlung vorlegen will, soll sich eintragen lassen
bei den Prohedroi; diese werden den Synhedroi eine Vorlage machen. ...
Solange bis der gemeinsame Krieg beendet ist, sollen den Vorsitz ausüben
jeweils die (Vertreter) der Könige. Wenn aber eine Stadt nicht gemäß
den Vereinbarungen die Synhedroi absendet zu den Versammlungen, soll sie
bezahlen für einen jeden von diesen zwei Drachmen für jeden Tag,
bis sich die Synhedroi wieder auflösen, es sei denn, daß einer
der Synhedroi durch Krankheit eidlich entschuldigt wird. (95) Und wenn
eine Stadt nicht absendet die festgesetzte Streitmacht entsprechend der
Aufforderung, soll sie zahlen pro Tag für den Reiter eine halbe Mine,
für den Hopliten zwanzig Drachmen, für den Leichtbewaffneten
zehn Drachmen und für den Seemann zehn (?) Drachmen, bis für
alle ausläuft die Zeit des Feldzugs, (für) die anderen Hellenen
...«